Ich bin ein uneheliches, erwachsenes Kind und habe seit ueber 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem biologischen Vater (nach einem Streit ueber die Zahlung von Alimenten). Werde ich im Falles seines Ablebens informiert? Von wem? Steht mir ein Pflichtteil vom Erbe zu?




Wenn Ihr Vater als solcher auf Ihrer Geburtsurkunde eingetragen ist, müssten Sie im Fall seines Ablebens vom Nachlaßgericht informiert werden. Wie und was Sie erben, hängt dann davon ab, ob ein Testament vorliegt. Wenn ja, steht Ihnen auf jeden Fall das Pflichtteil zu, wenn nein, tritt der gesetzliche Erbgang ein, nachdem ein zurückbleibender Ehepartner die Hälfte und die leiblichen Kinder (ungeachtet ob ehelich oder unehelich) die andere Hälfte zu gleichen Teilen erben.




Mißverständliche Antwort: Pflichtteile sind immer zu erben, Ausnahme nur testamentarisch unter strengen Bedingungen möglich. Das Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Kennntniserlangung des Erbfalls vom Berechtigten ausgeschlagen werden .Behörden sind meines Wissens nicht verpflichtet, nach Erben zu suchen. Viele Gemeinden tun es aber, um - bei Verarmung - nicht die Beerdigungskosten tragen zu müssen.