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Ines Zimme...

Unsere Altbauwohnung, die wir zur Miete in Berlin bewohnen, hat noch alte Holzfenster. Was kann ich dies bezüglich vom Vermieter verlangen?


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ANTWORTEN (6)
16.10.2011, 21:49 Uhr
 
Ingenius

Wieso verlangen? Die alten Holzfenster sind doch schon drin.

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16.10.2011, 21:50 Uhr
 
TKKG

Gerade in Berlin kann man von seinem Vermieter nahezu alles verlangen!

(Die Frage ist nur ob das klug ist!)

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16.10.2011, 22:11 Uhr
 
Musca

Fragen über Fragen. Sind es Einfach- oder Doppelverglaste Fenster?. War dies beim Einzug durch die rosarote Brille nicht erkennbar? Regnet es durch? Kommt als nächstes die Frage: "Mein Vermieter hat die Fenster ausgetauscht und schlägt die Kosten auf die Miete drauf, darf er das? ". In einer meiner früheren Studentenbude bewegte sich bei Wind das Papier auf meinem Schreibtisch, nach Rücksprache mit dem Vermieter baute ich mir selbst Vorsatzfenster (Kosten damals ca. 30 DM/Fenster) ein und Ruhe war, der Vermieter erstattete die Kosten

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17.10.2011, 15:00 Uhr
 
Jogikick20

Verlangen kannst du leider gar nichts, denn du bist unter diesen Umständen in diese Wohnung eingezogen. Du kannst aber versuchen, ganz freundlich und vernünftig mit ihm zu reden, vielleicht passiert ja etwas. Allerdings ist es eine teure Anschaffung und nicht immer finanziell möglich!

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19.10.2011, 11:40 Uhr
 
KirstenV

Wenn die Fenster undicht sind und es zieht, dann könnt ihr Besserung der Lage verlangen. Aber was die Fenster an sich angeht: Ihr habt die Wohnung ja schon so gemietet. Rechltich sieht eure Lage daher nicht so gut aus. Aber ein freundliches Wort und zur Not die Drohung die Wohnung aufzugeben können helfen.

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21.10.2011, 15:54 Uhr
 
Annanna

Die Frage ist, ob das Gebäude denkmalgeschützt ist und ob die Fenster dicht sind. Wenn durch die Fenster zuviel Wärme verloren geht, kann der Mieter eine Nachbesserung fordern, andernfalls steht eine Mietminderung an. Dies entfällt aber, wenn das Gebäude irgendwie geschützt ist und keine anderen Fenster eingebaut werden dürfen.

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