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Timmy89

Unsere letzte Heizkostennachzahlung war extrem hoch obwohl wir sehr sparsam geheizt haben. Es gab zwar eine Preiserhöhung, aber irgendwie erscheint es mir zuviel. Kann ich unseren Verbrauch überprüfen lassen und die Rechnung auch anfechten?


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ANTWORTEN (5)
12.03.2011, 12:51 Uhr
 
Frog

Der Vermieter muss Einsicht gewähren oder Kopien machen (gegen Erstattung der Kosten)

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12.03.2011, 15:32 Uhr
 
serafine

natürlich kannst du die rechnung anfechten. du mußt innerhalb von 4 wochen nach erhalt schriftlich widerspruch einlegen. du kannst die sache vom mieterverein prüfen lassen. aber das kostet. ich würde denen nicht vertrauen. die zocken ab.

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14.03.2011, 10:05 Uhr
 
SirLanzelot

Das geht. Du solltest dich mal bei deinem Anbieter melden. Da kannst du dich beschweren. Tatsächlich ist es ja aber so, dass die Kosten der Wärme, die verloren geht, auf alle Mietparteien verteilt werden. Es kann also durchaus sein, dass eine Rechnung größer scheint, als sie sein dürfte.

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14.03.2011, 13:06 Uhr
 
chrissi1983

Eine Heizkostenabrechnung kannst du binnen einer bestimmten Frist (ich glaube das sind vier Wochen, solltest du aber vorsichtshalber in deinem Versorgungsvertrag nochmals nachlesen) anfechten. Vielleicht hast du ja ein von dir gegengezeichnetes Ableseprotokoll, das du als Beweismittel einreichen kannst. Alternativ kann der Ist-Verbrauch auch vom Zentralmeßgerät ablesen werden.

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16.03.2011, 14:57 Uhr
 
Samuel Pfe...

In dem Fall solltest Du dich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen. Was habt Ihr denn für Ablesegeräte? Digital oder Verdunster an der Heizung. Ich hatte das auch mal. Da war der Verdunster defekt. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe die Werte der Vorjahre als Vergleich mit angegeben. Die kamen und haben den Verdunster überprüft. Ich habe dann das Geld zurück bekommen.

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