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tilleoffel...

Unter welchen Bedingungen kann ich eine Zwangseinweisung eines Verwandten in eine mentale Institution veranlasst werden?


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ANTWORTEN (12)
13.02.2011, 14:18 Uhr
 
Bellicosa

Wenn Sie mit "mentaler Institution" eine psychiatrische Klinik o.ä.meinen, lesen Sie folgendes : http://tinyurl.com/63jpupc

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13.02.2011, 15:22 Uhr
 
Frog

Ein Psychologe wird das begutachten und entscheiden .Ganz so einfach ist das nicht.

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13.02.2011, 18:26 Uhr
 
TKKG

Kurze Antwort: Überhaupt nicht.

Etwas länger: Genausowenig, wie sie jemandem ein Medikament verschreiben lassen können. Der Arzt entscheidet, wen er wohin einweist.

Bei einer Zwangseinweisung (die ein Arzt durchaus vornehmen kann) gelten noch spezielle Regeln. Genaues findet sich in den PsychKG der Länder. Im allgemeinen wird von "eigen und/oder fremdgefährdung" gesprochen. Wer das genau beurteilt und weitere Einzelheiten stehen im PsychKG des entsprechenden Bundeslandes.

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13.02.2011, 18:44 Uhr
 
starmax

In Ergänzung der vorherigen,zutreffenden Antwort: Wenn Du schon einmal als renitent oder selbstgefährdend aufgefallen bist, wird Dich die Polizei im Wiederholungsfall ohne weiteres in eine geeignete Untersuchungsinstitution einliefern. Darüber wird ein Richter informiert, der eine Anhörung veranlaßt.

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13.02.2011, 21:56 Uhr
 
bifu70

Und ebenfalls in Ergänzung der bereits zutreffenden Informationen der Vorredner: Da Psychiater nicht nachts durch die Städte streifen und Ausschau nach Personen halten, die sich oder andere gefährden könnten, gibt es durchaus Möglichkeiten, die richtigen Stellen auf solche Fälle aufmerksam zu machen. In vielen Städten gibt es z. B. einen Psychiatrischen Notdienst, meist an eine entsprechende Klinik angegliedert. Der kommt im Zweifel auch raus, wie ein Notarzt auch, sucht das Gespräch mit der oder dem Betroffenen und macht sich ein Bild.

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13.02.2011, 22:39 Uhr
 
TKKG

Da die Überweisung an den Fachmann (in diesem Fall Psychiater) JEDER Arzt vornehmehmen kann, ist es (außer wenn es um Lebengefahr, oder eine akute und (potentiell) lebensgefährliche Verletzung/Erkrankung geht) NICHT INDIZIERT den Notartzt zu rufen!

Das kann auch der ein niedergelassener Arzt (u.U. im Hausbesuch) oder im Zweifel der Ärztliche Bereitschaftsdienst ("Kassenärztlicher Notdienst") erledigen.

Die Notfallrettung (Rettungsdienst) ist (außer bei o.g. Außnahmen) nicht nötig.

(Und der Missbrauch des Notrufs sollte imho ordentlich bestraft werden!)

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13.02.2011, 23:14 Uhr
 
bifu70

@TKKG: Dein vehementer Hinweis ist hoffentlich keine Replik auf meinen Beitrag? Ich würde mich übel missverstanden fühlen! Ich kann nicht erkennen, inwiefern das Hinweisen auf solch einen psychiatrischen Notdienst der Aufforderung gleichkommt, ihn zu missbrauchen?! Wir können aber sicherheitshalber auch die Werbung der Telefonseelsorge in öffentlichen Verkehrsmitteln überkleben, oder die Notruffunktion der Handys flachlegen, weil sie nur zu Missbrauch anstiftet. Und die simple 110 ist eh viel zu leicht zu merken, da muss dringend eine kompliziertere Nummer her.

Sorry, aber in Notlagen, und Situationen, in denen eine Zwangseinweisung in Frage kommt, sind nunmal allzu oft welche, dürfen Notdienste in Anspruch genommen werden.

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13.02.2011, 23:26 Uhr
 
TKKG

Bullshit! JEDER kann erkennen, ob es wichtig ist, oder nicht!

Kleiner Tipp: Ein Zustand, der schon über Tage unverändert ist, bedarf keines Notarztes.

Und was man immer bedenken sollte: Wenn ich den Notarzt rufe, weil ich gerade eine Einweisung brauche, fehlt er womöglich woanders!

Den Notruf wählen zu können ist ein Privileg, welches wir hierzulande haben, und es ist eine große Verantwortung damit verbunden!

Und noch was: Die 110 ist schon mal die falsche Adresse.

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13.02.2011, 23:36 Uhr
 
SalomonNRW

@TKKG - 110 - Klugscheißer. Auch wenn der ärztliche Notruf hierüber nicht direkt zu erreichen ist, so können die grünen/blauen Kollegen meistens durchstellen und ansonsten kennen die auch die 112.

Das entartet hier aber grad mal zu einer Diskussion über den Sinn von Notrufen und weicht stark vom Thema ab. Im übrigen möchte ich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig gerettet werden.

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14.02.2011, 13:14 Uhr
 
Schmitzkatte2

Normalerweise gibt es zwei Hauptgründe, um jemanden zwangsweise einweisen zu lassen: Entweder, er gefährdet sich durch sein Verhalten selbst, indem er z.B. sich bewusst Schaden zufügt oder so verwirrt ist, dass er nicht mehr weiß, was er tut. Oder, er gefährdet andere, bedroht sie etc. Psychiater helfen dabei entscheidend mit und können auch einen Gerichtsbeschluss erwirken.

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14.02.2011, 21:08 Uhr
 
Felix Wagner

Du kannst es gar nicht veranlassen, aber du kannst einen Hinweis geben. Wenn die betreffende Person für sich selbst oder aber für andere Menschen ein Gefahr darstellt, dann solltest du dich an die Polizei wenden. Diese ist berechtigt weitere Wege einzuleiten und psychologische Fachleute zu schicken. Diese widerum können die Einweisung bewirken.

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15.02.2011, 19:23 Uhr
 
Muhamed Le...

was ich dir vorab sagen kann ist, dass eine einweisung ohne einverständnis des einzuweisenden in den meisten fällen nicht funktioniert,da es sich ja um einen groben einschnitt in ein doch sehr wichtiges grundrecht handelt.jedoch kann ich mir vorstellen, dass eine einweisung möglich ist wenn man nachweist,dass vom einzuweisenden konkrete gefahr für leib und leben ausgehen.

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