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UwKung56

Unter welchen Voraussetzungen habe ich nach Kündigung Anspruch auf eine betriebliche Abfindung?


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ANTWORTEN (6)
19.09.2010, 10:06 Uhr
 
Highspeed

Es gibt keinen generellen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung.

Entweder Dein Arbeitgeber zahlt freiwillig eine Abfindung, oder es steht im Arbeitsvertrag, oder Du klagst auf Wiedereinstellung. Evtl. kommt dann bei der Klage statt der Wiedereinstellung eine Abfindung raus.

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19.09.2010, 13:14 Uhr
 
KHDecker

Highspeed hat's schon geschrieben.

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20.09.2010, 19:16 Uhr
 
Sven Schulte

Das ist manchmal auch im Arbeitsvertrag oder auch in der Ethiksetzung des Unternehmens vermerkt, da solltest du also nachlesen können. Im Allgemeinen aber, sollte es so etwas immer geben, wenn dir ohne eigenes Verschulden gekündigt wird, etwa bei schlichtem Stellenabbau.

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20.09.2010, 19:37 Uhr
 
Heraklit1970

Am Besten, Sie fragen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dem können Sie auch gleich Einblicke in Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Kündigung geben.

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21.09.2010, 14:13 Uhr
 
Pathfinder

Soweit ich weiß gibt es keinen allgemeinen Anspruch für so eine Abfindung. Ausnahmsweise kannst du aber eine einfordern, wenn der Arbeitgeber dir ausdrücklich betriebsbedingt kündigt und eine Abfindung vorsieht, es sei denn, du klagst gegen die Kündigung. Guck am besten nochmal ins Kündigungsschutzgesetz, das steht da ziemlich am Anfang.

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23.09.2010, 09:08 Uhr
 
Elke Werner

Soweit ich informiert bin, muss das in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein. Außerdem tritt eine Abfindung nur in Kraft, wenn die Kündigung nicht auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Gehe in Ruhe deinen Vertrag durch, eigentlich müsste es dort erwähnt sein.

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