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Ephraim

Unterhaltskosten für Mutter nach ONE NIGHT STAND???

Muss Mann nach ONS Unterhalt an Frau zahlen?

wenn ja, wie wird dieser berechnet?


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ANTWORTEN (10)
08.01.2012, 17:52 Uhr
 
DasHoernchen

Erst hast Du sie gefi**t, jetzt fi**t sie Dich! Hoffentlich schmerzhaft und teuer!

Dein Kind sollte Dir wichtig sein. Schon traurig, dass Du nur Deinen Spaß haben willst, ohne Dich um die "Hinterlassenschaften" auch nur einen Deut zu scheren.

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08.01.2012, 18:11 Uhr
 
antwortomat

Wie oft Du Sie gefi**t hast spielt keine Rolle. Jetzt stell Dir mal vor, es wären Zwillinge geworden :-)

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08.01.2012, 18:38 Uhr
 
bifu70

Die Frage war ja die nach dem Unterhaltsanspruch der Frau selber. Dass Mann für den Unterhalt gezeugter Kinder aufkommen muss, ist hoffentlich eh unstrittig, ist aber ein eigener Anspruch und nicht der, nach dem gefragt wurde.

Dennoch besteht auch seitens der Frau ein eigener Unterhaltsanspruch. Was auch fair ist: Die Schwangerschaft und das Versorgen des Kindes bedeuten für sie eine Einschränkung der Möglichkeiten, einen Beruf auszuüben und selber Geld zu verdienen. Da an der Entstehung des Kindes zwei Personen beteiligt waren, ist nicht einzusehen, wieso die finanziellen Einbußen eine alleine tragen sollte. Näheres hierhttp://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm.

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08.01.2012, 18:54 Uhr
 
Ephraim

Hallo Hörnchen,

es geht bei dieser Frage nicht um MICH!

Ich hatte ursprünglich einen längeren Text zur Erklärung verfasst aber das konnte bei der Fragestellung nicht hinzugefügt werden.

Versuche es jetzt noch einmal:

Ein Freund von mir hatte einen ONS- NACH diesem sagte sie direkt zu ihm: " oh Gott, ich habe meinen Eisprung und hoffe nicht, dass was passiert ist..." ( laut SEINEN Aussagen haben sie verhütet!)

Die Frau ist nun schwanger und bekommt Im Februar das Kind.

Als sie erfahren hat, dass sie schwanger ist, sagte sie, sie wolle auf keinen Fall dieses Kind bekommen, da sie schon 2 Kinder von 2 verschiedenen Männern habe!!

Nach 2 Tagen überlegte sie es sich anscheinend anders und entschied, sie werde das Kind austragen und er bräuchte sich auch um nichts zu kümmern!! ( er hat die sms mit dieser Aussage gespeichert und ausgedruckt!)

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08.01.2012, 18:55 Uhr
 
Ephraim

Da noch 2 andere Männer in Frage kommen könnten, scheint für uns diese ganze "Aktion" ein wenig link.

Sie weiß, dass er gut verdient und sagt selber, sie habe keine Lust zum Arbeiten.

Meinem Bekannten blieb nichts anderes übrig, als sich mit ihrer Entscheidung abzufinden und hat ihr zugesagt, NACH der Geburt einen Vaterschaftstest zu machen und für das Kind zu zahlen- wenn es denn von ihm sein sollte!

Letzte Woche bekam er von ihrem Rechtsanwalt einen Brief, mit der Bitte um ANERKENNUG DER VATERSCHAFT und Darlegung aller Verdienste der letzten 3 Jahre sowie eine Forderung des Unterhaltes für das Kind, sie selber und eine Vorauszahlung für die Erstausstattung.

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08.01.2012, 18:56 Uhr
 
Ephraim

Meine Fragen nun:

1. Kann man verlangen, VOR DER GEBURT EINEN VATERSCHAFT anzuerkennen??

( alleine DAS kommt uns schon komisch vor, da er ja einem Test zugestimmt hat, sobald das Kind auf der Welt ist!)

2. MUSS er wirklich Unterhalt an die Frau zahlen obwohl sie NIE eine Beziehung hatten??

Wenn JA, wie wird dieser berechnet??

( auch das wäre unfair, da sie gesagt hat, er bräuchte sich um nichts zu kümmern und soll sich aus ihrem Leben fern hatlen- auch DAS hat er schriftlich! )

3. Würden ihm vor Gericht die schriftlichen Aussagen der Frau ( wenn auch nur per sms ) zu Gute kommen oder ist so etwas bedeutungslos??

4. MUSS er die Erstausstattung zahlen??

WAS FÜR RECHTE HABEN WIR MÄNNER, wenn Frauen ein scheinbar falsches Spiel spielen????

Wer kann mir und meinem Freund helfen??

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08.01.2012, 19:29 Uhr
 
bifu70

Ach Ephraim, ihr armen Männer! Ihr könnt ungewollte Kinder so einfach verhindern: Indem ihr nicht mit Frauen ins Bett geht, mit denen ihr dieses Restrisiko nicht eingehen wollt und/oder denen ihr nicht weiter traut, als ihr spucken (fast hätte ich etwas anderes geschrieben) könnt, indem ihr euch aktiv um die Verhütung kümmert und so sicher stellt, dass das Risiko, wenn ihr es doch tut, möglichst gering bleibt, indem ihr euch, wenn Frau schon unmittelbar nach dem Verkehr das Risiko einer Schwangerschaft benennt, mit dafür sorgt, dass sie binnen 48 Stunden die Pille danach erhält. Dein Freund hat sich in allen drei Punkten anders entschieden und seine Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen, nicht wahrgenommen. Erzähl mir nun nicht die Geschichte von der nun an sich denkenden Frau.

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08.01.2012, 19:34 Uhr
 
ing793

Eine freiwillige Anerkenntnis im Voraus ist hier nicht zu empfehlen.

Grundsätzlich muss man KEINE Vaterschaft anerkennen. In dem Fall liegt es an der Mutter, die Vaterschaft sozusagen einzuklagen. Dazu wird ein Vaterschaftstest gemacht. Das kann prinzipbedingt erst nach der Geburt stattfinden, denn bevor ein Kind juristisch nicht existiert, kann in seinem Namen keine Klage erhoben werden.

Ist der Vaterschaftstest negativ, hat sich die Angelegenheit erledigt.

Ist er positiv, ist der Mann unterhaltspflichtig; für das Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung, für die Frau in der Regel bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.

Berechnet wird es wahrscheinlich nach der "Düsseldorfer Tabelle".

Ob die SMS irgendeine Wirkung hat, wage ich zu bezweifeln. Hier sollte ein Anwalt befragt werden. Die Frau hat schließlich auch schon einen. Allerdings: wenn ich ein Kind zeuge, dann sollte ich für die Folgen einstehen, auch wenn es nicht gefällt.

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08.01.2012, 22:47 Uhr
 
Kastor

1. Verlangen kann man alles. -Darauf einzugehen wäre Wahnsinn.

2. Nur wenn er der Vater des Kindes ist. (Oder zugibt es zu sein siehe 1.)

3. Vor Gericht nicht verwertbar, weil nicht fälschungssicher. Die SMS könnte jeder geschrieben haben, da sie keinerlei Signatur enthält.

4. Wenn er der Vater ist muss er natürlich seinen Beitrag zum Unterhalt seines Kindes leisten.

- Wenn nicht, dann nicht.

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08.01.2012, 23:27 Uhr
 
serafine

ich bin bereit einen teil der kosten zu tragen

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