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Hendrik Be...

Unterliegt der Spesensatz für Freiberufler, der bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann einer Beschränkung? Wenn ja wie kann ich diese legal umgehen?


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ANTWORTEN (5)
25.02.2011, 16:38 Uhr
 
starmax

Einen amtlichen Spesensatz (das, was der Arbeitgeber für Dienstreisen absetzen kann) gibt es nur für angestellte arbeitnehmer, nicht für Freiberufler. Die sind , wie der Name schon sagt, frei in der Berechnung ihres Aufwandes/Honorars.

Und "umgehen" läßt er sich schonmal gar nicht.

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25.02.2011, 18:19 Uhr
 
Sixpence

Es gibt auch für Freiberufler Sätze z B für Übernachtung oder Frühstück, die du ohne Einzelbeleg steuerlich geltend machen kannst. -

Gesetze zu umgehen, ist in der Regel nicht legal.

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26.02.2011, 02:52 Uhr
 
ParadiseBird

Du kannst das von der Steuer absetzen, was als Betriebsausgabe verständlich gemacht werden kann. Natürlich gibt es da Grenzen - es muss schließlich ein Bezug zum Betrieb bestehen. Ebenso besteht natürlich auch Möglichkeit, alles, was du so verbrauchst, irgendwie in die Steuererklärung miteinbringen zu wollen.

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26.02.2011, 19:58 Uhr
 
BigArnie

Obs eine Höhenbeschränkung gibt, weiß ich nicht, aber du musst das Geld auf jeden Fall für den Beruf ausgegeben haben. Solche Regeln zu umgehen kann nicht legal sein, denn wenn es legal wäre, hättest du die REgel nicht umgangen, sondern ausgenutzt. Frag doch nen Steuerberater.

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27.02.2011, 18:55 Uhr
 
Alfred Sch...

Ich denke, der wird sich an den Verpflegungskostenmehraufwendungen orientieren, die auch Arbeitnehmer erhalten können. Du kannst die Spesensätze ja frei aushandeln, aber mehr als die gelten Sätze wirst Du wohl kaum geltend machen können. Aber das ist auf jeden Fall eine Frage für Deinen Steuerberater, der sollte das eigentlich wissen und beantworten können.

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