. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Aaropoh

Unterliegt eine Elternbeiratswahl in der Grundschule irgendwelchen formalen Voraussetzungen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
26.12.2011, 08:12 Uhr
 
lvonnsche81

Die Eltenbeiratswahl unterliegt den formalen Voraussetzungen, die sich die betreffende Grundschule irgendwann einmal selbst gegeben hat. Wahlen können entweder geheim (auf Antrag) oder durch Stimmabgabe per Handzeichen abgehalten werden. Es gibt keine bestimmten Vorschriften für Elternbeiräte.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
29.12.2011, 02:28 Uhr
 
MartinneSync

Die Elternbeiratswahl kann auf Wunsch geheim, also nicht durch Handzeichen, vorgenommen werden. Es kommt ganz auf die Satzung der jeweiligen Schule an, ob zum Beispiel eine bestimmte Anzahl des Lehrkörpers und der Eltenschaft zugegen sein muss, damit die Wahl Gültigkeit hat, oder ob eine einfache Mehrheit unter den Anwensenden ausreicht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
03.01.2012, 18:37 Uhr
 
dribblll

Die Wahl des Elternbeirates erfolgt für 2 Jahre. Der Elternbeirat muss aus der Gesamtheit der Eltern der Schule gewählt werden und darf nicht willkürlich erfolgen. Weitere formale Voraussetzungen sind nicht gegeben. Abhängig vom Bundesland werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Elternarbeit durch das Gesetzt festgelegt. Sinnvoll ist es, die Ziele festzulegen, die der Elternbeirat während seiner 2jährigen Amtszeit erreichen möchte, um die Eltern außerhalb des Elternbeirates in die Arbeit integrieren zu können.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN