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Gast 25211

Unternehmensberater als stiller Teilhaber?

Hallo! Unser Exsitensgründungsberater (Unternehmensberater) ist akkreditert und will sich bei uns als stiller Teilhaber einkaufen. Ist das sittenwidrig oder gar strafbar, wenn er so berät - oder gar nicht berät - dass man fast gar nicht anders kann als ihn einzusetzen?


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ANTWORTEN (3)
12.09.2011, 18:37 Uhr
 
StechusKaktus

Klingt auch in meinen Ohren seltsam. Andererseits ist gegen stille Teilhaber doch im Grunde nichts einzuwenden. Dieser beteiligt sich mit einem Geldbetrag am Unternehmenskapital und erhält eine Verzinsung. Dies wird im Gesellschaftsvertrag im Detail vereinbart. Wenn du ihn nicht dabei haben willst, kannst du ihm ja einen Vorschlag machen, der für ihn uninteressant ist. Z.B. muss er sich mit 100.000,- Euro beteiligen und bekommt nur eine geringe jährliche Verzinsung von 2%. Der Gesellschaftsvertrag wird notariell abgeschlossen, somit kannst du ihn mit Hinhaltetechnik (salamiweise nachverhandeln) so lange nerven, bis er von sich aus die Lust verliert.

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13.09.2011, 22:55 Uhr
 
rwohlleber

Wenn mich ein Vertragspartner unter Druck setzt oder mich erpressen will, würde ich ihn an die Luft setzen.

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13.09.2011, 23:29 Uhr
 
Maegwyn

ich würde das erst mal als indiz nehmen, dass die idee so gut ist, dass der unternehmensberater bereit ist, dafür geld auszugeben.

vorteil: entweder müsst ihr seine tätigkeit nicht bezahlen, womit diese dienstleistung seine teilhabe wäre, oder ihr müsst den betrag nicht von der bank holen. in der regel erhält der stille teilhaber nur etwas, wenn das unternehmen gewinn erziehlt. er kann aber bei verlust auch als gläubiger euch gegenüber auftreten. in der regel hat der stille teilhaber keine geschäftsbefugnisse, ausser es ist vertraglich etwas anderes geregelt.

mehr infos: wikipedia und im handelsgesetzbuch oder in fast allen betriebswirtschaftsbüchern :-)

ich fände es seltsam, den unternehmensberater als stillen teilhaber zu haben, aber andererseits ist da noch der spruch mit dem geschenkten gaul ...

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