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Gast 9535

Urteil gegen die AFA AG

Guten Tag..

Es geht mir um das Urteil der AFA AG im LG Rostock..

und zwar geht es da direkt um die Kostenausgleichsvereinbarung der AFA AG..

ich will wissen ob das rechtskräftig ist und ob das Urteil stimmt..

denn ich bin selber Kunde dort und habe gekündigt und muss jetzt noch ca. 3500€ zahlen obwohl das eine FLV ist...

Könnt Ihr mir die Frage Beantworten wie ich da jetzt verbleibe???


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ANTWORTEN (2)
27.10.2010, 17:49 Uhr
 
Heraklit1970

Fragen Sie beim Landgericht nach.

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03.01.2011, 18:06 Uhr
 
Eowyn

Hallo, das ist kein Urteil gegen die AFA AG, sondern eins in 1. Instanz gegen die PrismaLife vom August 2010. Die PrismaLife hat Berufung eingelegt, und in der nächsthöheren Instanz wird sie wohl gewinnen. Denn ähnliche Verfahren gab es schon davor und auch danach, und bei allen wurde der Kurs der PrismaLife bezüglich der Kostenausgleichsvereinbarung und der Kostentransparenz von den Gerichten als rechtskonform bestätigt. Beispiele: Amtsgerichte Brandenburg (1.11.2010) und Köln (3.11.2010). Wenn Sie Kunde sind, lassen Sie sich doch von Ihrer AFA-Agentur oder Ihrem Berater einen Vorschlag zur Weiterführung vorlegen. Vielleicht mit einer Beitragspause, das geht. Ich bin bei einem Makler, kenne die PrismaLife, aber auch die AFA AG, und ich kann sagen, dass die immer eine Lösung finden, wenn bei finanziellen Schwierigkeiten nicht mehr gezahlt werden kann: Beitragspause, Beitragsreduzierung, Teilkündigung, Kostenübernahme bei Arbeitslosigkeit etc. Die helfen Ihnen bestimmt.

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