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Gast 32183

vollstreckung durch Stadtkasse

aus dem jahr 2009 soll ich 10 € als mahngebühr nicht gezahlt haben, ich kann das nicht mehr nachvollziehen

die stadtkasse will nun eine vollstreckung durchführen und erhebt nochmals 15 € vollstreckungsgebühr.

gibt es eine verjährung??

kann ich einspruch einlegen??


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ANTWORTEN (1)
05.01.2012, 14:11 Uhr
 
serafine

eine vollstreckung folgt normalerweise auf einen mahnbescheid und nicht auf eine mahngebühr. du könntest dir erstmal von der stadtverwaltung die bescheide zeigen lassen, auf denen das jetzige prozedere beruht. vorsorglich könntest du auch widerspruch einlegen mit der begründung "ich weiß nicht, wofür ich das zahlen soll".

verjährung beträgt i.d.R. 3 jahre.

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