



Enthalten ist die Gleichstellung nicht verheirateter Mütter und Väter. Nach der Trennung haben Ehepartner grundsätzlich selber für ihren Unterhalt zu sorgen. Die Unterhaltsansprüche von Müttern und Vätern mit Kindern von unter drei Jahren regelt neues Unterhaltsrecht.




Am 01.01.2008 ist in Deutschland neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Nur Mütter und Väter mit Kindern von unter drei Jahren sind anspruchsberechtigt für ihren Unterhalt. Die Kinder sind dies jedoch wie bisher meist bis zum Abschluss der Schulausbildung.