Ist es eigentlich nach der StVO verboten, entgegenkommende Autofahrer per Handzeichen oder Lichthupe auf eine Radarfalle aufmerksam zu machen? Der gewünschte Effekt, an dieser Stelle langsam zu fahren, wird doch damit auch erreicht - nur ohne Bußgeld!




Das Warnen vor einer Radarfalle kann allenfalls dann gegen bestehende Vorschriften verstoßen, wenn gemäß § 1 StVO andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt werden.....




Die Lichthupe darf hierfür nicht eingesetzt werden. Das Warnen vor einer Radarfalle ist zwar erlaubt, aber die Lichthuoe darf nur zur Warnung vor Gefahren oder zur Anzeige einer Überholabsicht verwendet werden. Eine Radarfalle, wird nicht als Gefahr betrachtet, somit ist die Lichthupe hier verboten. Die Lichthupe dazu zu verwenden kann dann mit einer Geldbuße bestraft werden. Kein Mensch kann dir aber verbieten, jedenfalls tagsüber nicht, das Abblendlicht an- und auszuschalten.




Ergänzung :Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs 1 Po1G NW dar.
Nachzulesen hier : http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil44.php




Ist aber nur die "Meinung" eines OVwG, lieber Porter - krin höchstrichterliches und darum nicht geltendes Recht.




Vorsicht PorterC, Ihnen kommt ein rechthaberischer 175er entgegen. Da hilft wirklich nur ausweichen.




Mäxchen, zeigt sich deine psychische Krankheit auch noch auf andere Art und Weise?
Borderline? Wahnvorstellungen?
Ich mache mir langsam Sorgen um dich .....
Ach so - weisst du es besser, Phobiker?