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Miawerf

Wann bauen sich Strafpunkte in Flensburg wieder ab? Hängt das auch vom Vergehen ab?


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ANTWORTEN (7)
19.10.2011, 10:21 Uhr
 
Skorti

Die Punkte verfallen automatisch nach 2 Kalenderjahren. Wenn Du also im November dieses Jahres Punkte bekommst, beginnt die Verjährungsfrist im Januar 2012 und die Punkte sind am 31.12.2013 weg. Bekommst Du Punkte im Januar hast du sozusagen länger was davon. Es gibt noch eine wichtige Sache: Begehst Du im Verlauf dieser Zeit wieder einen punktewürdigen Verstoss, behältst Du den ganzen Pott und die 2 Jahre fangen am nächsten Januar erneut an zu laufen.

Es gibt aber auch Punkte, für ganz schwere Verstösse, die verfallen nie. die behält man als Andenken sein Leben lang.

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19.10.2011, 11:16 Uhr
 
RosiQuarz

...das Gemeine ist aber, dass die Punkte erst mit Rechtskraft ins Register eingetragen werden und erst ab dann verjähren. Kommt jetzt innerhalb von zwei Jahren ein neues Vergehen hinzu, zählt dann aber der Zeitpunkt des tatsächlichen Vergehens!

Beispiel: Ampel bei Rot überfahren im September 2009. Bis dann endlich die Knolle da ist und die Punkte im Register eingetragen werden vergehen Wochen, der Eintrag erfolgt vielleicht erst am 15.11.2009. Lässt du dir jetzt im Oktober 2011 etwas zu schulden kommen, dann verjähren die alten Punkte nicht.

Punkte verjähren spätestens nach fünf Jahren unabhängig davon, ob neue Punkte dazu gekommen sind oder nicht.

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19.10.2011, 15:53 Uhr
 
Skorti

@Rosiquarz, du hast Recht mit dieser unterschiedlichen Berechnung der Fristen, da aber in Deinem Beispiel Regelverstoss und Eintrag der Punkte im gleichen Jahr liegt, ändert sich nichts, da die Verjährung immer zwischen 1. Januar 2010 und 31.12.2011 liegt. Ein Problem hättets Du erst, wenn Dein Verstoss im Dezember 2009 gewesen wäre, die Eintragung der Punkte Januar 2010. Dann hättest du nämlich die Verjährung ein Jahr später beginnend. Beim nächsten Verstoss wieder im Dezember 2012, wären die Punkte auch beim Urteil Januar 2013 nicht verjährt.

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21.10.2011, 12:31 Uhr
 
j8mgt

Ja, solange man sich nichts Neues zu schulden kommen lässt, verfallen die Punkte langsam wieder. Aber nicht immer nach bestimmtem Altern, sondern nur eine bestimmte Zahl pro Jahr. Bei größeren Vergehen bleiben damit automaisch länger Punkte übrig, und wer es nicht lernt, verliert die Punkte auch nicht wieder.

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21.10.2011, 12:53 Uhr
 
Howie112

Ja, das tut es.

Die Fristen sind 2-, 5- und 10 Jahre, je nach Vergehen.

Das ist im § 29 StVG (Strassenverkehrsgesetz) geregelt.

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21.10.2011, 16:07 Uhr
 
SimmisieX

Es kommt natürlich darauf an, wieviele Punkte du hast. Generell gilt aber, dass die Flensburger Punkte nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden können. Wie viel du jeweils - wie - abbauen kannst, kannst du auf der folgenden Webseite lesen: http://www.bussgeldkatalog.biz/punkte-loeschung.html

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14.11.2011, 07:05 Uhr
 
Gabing2

Genau. Das ist bei jedem Vergehen festgelegt, wie lange die Punkte oder gar die Sperre andauern. In der Regel werden die Punkte nach zwei Jahren gelöscht, wenn man sich nichts zuschulden kommen läßt in dieser Zeit. Aber auch durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung lassen sich Punkte abbauen.

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