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wolle2135

Wann genau spricht man von Mandantenverrat und mit welcher Strrafe ist dafür zu rechnen?


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ANTWORTEN (4)
04.06.2011, 17:04 Uhr
 
Alex64

Dann.

Ein Vergehen. Ab 3 Monate aufwärts ...

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06.06.2011, 17:55 Uhr
 
neumann69

Wenn ein Anwalt nicht mit allen legal zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, seinen Mandanten zu verteidigen, liegt ein solcher Tatbestand vor. Je nach Schwere kann man bis zu fünf Jahre ins Gefängnis wandern. Auch ein Verbot der Berufsausübung kann für fünf Jahre ausgesprochen werden.

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06.06.2011, 18:45 Uhr
 
Jere77n

Übernimmt ein Anwalt einen Klienten, ergeben sich daraus Verpflichtungen, wie die Schweigepflicht. Er darf nicht ohne Wissen oder in Absprache mit dem M. a) vor Gericht erscheinen und seinen Fall in seinem Namen führen b) Vergleiche oder sonstige verbindliche Vereinbarungen mit der gegnerischen Partei oder dem Gericht treffen. Ihm droht sonst der Entzug der Zulassung.

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06.06.2011, 20:06 Uhr
 
DiddiZ77

Das wird im Strafgesetzbuch auch Parteiverrat genannt und wird mit einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Parteiverrat würde z. B. vorliegen, wenn ein und derselbe Anwalt sowohl für dich als auch für die gegnerische Partei tätig wäre.

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