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leotheos

Wann ist eine mündliche Kündigung rechtskräftig?


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ANTWORTEN (12)
27.11.2011, 02:50 Uhr
 
Yasser

gar nicht

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27.11.2011, 10:28 Uhr
 
Alex64

Du irrst, lieber Yasser.

Es war ja nirgends exklusiv von Arbeitsrecht die Rede - und je nach Vertrag kann natürlich auch eine mündliche Kündigung (sofern nachweisbar) wirksam sein.

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27.11.2011, 10:39 Uhr
 
Yasser

alex64

mag sein, gefunden habe ich noch nichts.

jedenfalls im Arbeitsrecht ist sie unwirksam.

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27.11.2011, 10:48 Uhr
 
Alex64

Umkehrschluß aus §125 BGB - ist gesetzlich keine Schriftform für die einseitige Beendingung des Dauerschuldverhältnisses vorgeschrieben, reicht auch eine mündliche Beendigungserklärung.

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27.11.2011, 10:54 Uhr
 
Yasser

individuelle Vertragsabreden

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

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27.11.2011, 10:58 Uhr
 
Alex64

Die auch.

Aber da in der Frage nirgends von Arbeitsvertrag die Rede war und es diverse andere Dauerschuldverhältnisse gibt, müsste zunächst für jedes in Frager kommende das Vorliegen einer gesetzlichen Regelung, die für die einseitge Beendigung die Schriftform vorschreibt, geprüft werden.

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27.11.2011, 11:01 Uhr
 
Yasser

du hast Recht

und bekommst von mir 3 Sterne ***

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27.11.2011, 11:48 Uhr
 
starmax

Wenn sie akzeptiert wird; wenn sie beweisbar ist und form-und fristgerecht ausgesprochen wurde.

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27.11.2011, 12:11 Uhr
 
shred

Das kommt auf den Vertrag an. In manchen Verträgen wird ausdrücklich die Schriftform verlangt, dann ist eine mündliche Kündigung unwirksam. Alleine aber schon wegen der Beweisbarkeit sollte eine Kündigung immer schriftlich erfolgen, sonnst kann es sein, dass sich die Gegenseite auf einmal nicht mehr daran erinnern kann.

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28.11.2011, 18:32 Uhr
 
CarinaCarinaA

Ich gehe mal davon aus, indem diese ausgesprochen wird, wird sie rechtskräftig. Aber ich halte davon ehrlich gesagt nichts - je nachdem, wer sie ausspricht müsste dies erst einmal beweisen, wenn es beispielsweise vors Gericht geht. Von daher würde ich IMMER schriftlich kündigen.

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29.11.2011, 10:17 Uhr
 
krammer2083

Eine Kündigung, die nur mündlich gemacht wurde, ist auf keinen Fall rechtskräftig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Kündigung muss also immer schriftlich erfolgen. Äußert man eine Kündigung in einem Gespräch mündlich, kann man diese später auch wieder widerrufen.

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05.12.2011, 19:39 Uhr
 
MarciMarc

Diese Form der Kündigung ist genauso rechtswirksam wie eine schriftliche. Allerdings gilt sie auch nur in den festgelegten Fristen laut Arbeitsvertrag. Sicherer ist es aber, diese auch schriftlich zu fixieren, denn das ist besser für den Fall, dass es zu Streitigkeiten kommt.

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