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Dierner23

Wann kann man frühestens den Steuerausgleich für das laufende Jahr beim Finanzamt einreichen?


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ANTWORTEN (2)
04.12.2011, 22:27 Uhr
 
lutzerBUZZ

Das laufende Jahr muss beendet sein. Der Arbeitgeber erstellt dann die Jahreslohnabrechnung bzw. hat zum 31.12.des Jahres letztmalig die Lohnsteuern ans Finanzamt abgeführt. Meist sind auch die amtlichen Formulare erst zum Jahresanfang erhältich. Sie können also theoretisch am 1.1.des Folgejahres loslegen.

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05.12.2011, 17:25 Uhr
 
gise4u

Der Lohnsteuerjahresausgleich kann frühestens ab dem 01.01. des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Wichtig ist, dass alle eigenen Bescheinigungen für abzusetzende Ausgaben vorliegen.

Vorher ist ein Einreichen nicht möglich, da das Finanzamt noch keine komplette Übersicht über die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer hat.

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