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Wann muss eigentlich die Bahncard-Kündigung erfolgen? Der Vertrag verlängert sich sonst automatisch, oder?


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ANTWORTEN (4)
16.11.2011, 19:29 Uhr
 
Heraklit1970

Stimmt. Daher sollten Sie die Kündigungsfrist, die in dem Vertrag genannt ist, beachten.

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18.11.2011, 01:19 Uhr
 
lennythelyc

Wie bei vielen anderen Anbietern einer solchen Rabattkarte muss man rechtzeitig kündigen, weil sich sonst der Vertrag automatisch verlängert. Bei der BahnCard muss man grundsätzlich drei Monate vor Ablauf kündigen, es sei denn man hat ein bestimmtes Angebot. Sonst verlängert sich der Vertrag um meist ein Jahr.

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19.11.2011, 14:09 Uhr
 
HelmiMichi108

Korrekt, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch, da es sich um ein Abo handelt. Die Bahncard muss sechs Wochen vor Ablauf gekündigt werden, am besten schriftlich. Die genauen Informationen zur Kündigung findest Du auf dieser Seite hier: http://www.bahnservice.lauf.de/aktuelleangebote/bahncard/index.html.

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28.11.2011, 12:20 Uhr
 
Linasch17

Bis spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Gültigkeitszeitraumes der bisherigen Bahncard muss man kündigen. Sonst verlängert sich das Abonnement. Und zwar wird schriftlich per Post oder per Fax gekündigt an folgende Adresse: Bahn Card Service in

60643 Frankfurt oder als Fax an 01805-121998. Ein Kündigungsformular gibt es an jedem Schalter.

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