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Hendrik Be...

Wann muss ich eine fristgerechte Kündigung für meine Wohnung abgeben, wenn ich keinen Vvertrag hab?

Ich wohne in einer Wohnung und hab mit meinem Vermieter keinen schriftlichen Mietvertrag. Gibt es eine gesetzliche Regelung wie lange die Kündigungsfrist is?


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ANTWORTEN (4)
28.07.2010, 17:04 Uhr
 
Th_W

Ja, die gibt es. Nach §550 BGB gilt ein nicht schriftlicher Mietvertrag für eine Mietdauer von mehr als einem Jahr (wovon ich ausgehe) als unbefristeter Mietvertrag. Damit gelten die Kündigungsfristen nach §573c BGB. Das heisst, wenn die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag erfolgt, ist sie zum Monatsletzten des übernächsten Monats möglich, also bei Küngigung bis zum 03.08. zum 31.10. (ohne Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen). Für die Kündigung ist Schriftform erforderlich (§568 BGB).

Aber hattest Du nicht am 22.06. noch ein Reihenhaus?

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28.07.2010, 22:28 Uhr
 
inge-zauber3

also dem kündigungsrecht ist es egal ob schriftlicher oder mündlicher vertrag:-) du musst drei Monate im voraus kündigen und das schriftlich. das schreibt das BGB vor, sonst ist alles wie beim schriftlichen vertrag. also anfang oktober kündigen, dann bist du im Ende dezember frei.

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30.07.2010, 20:52 Uhr
 
BennyITH

Hierzu kann ich dir sagen, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Dich als Mieter 3 Monate beträgt. Wenn aber ohnehin kein Vertrag vorhanden ist, was außergewöhnlich ist, kann ja ganz individuell vorgegangen werden und du kannst ja mit deinem Vermieter einfach mal darüber sprechen.

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01.08.2010, 18:50 Uhr
 
13_keller29

Wie geht das denn? Wenn kein Mietvertrag existiert, dann kann theoretisch auch ohne Kündigungsfrist ausgezogen werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist geträgt 3 Monate. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich wie schwerste Wohnungsmängel.

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