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Robin Weber

Wann muss man denn ein Fahrtenbuch führen, und welche Angaben müssen da rein? Kann man damit Bewegungsprofile erstellen? Wo bleibt denn da die Privatsphäre?


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ANTWORTEN (5)
05.01.2011, 06:51 Uhr
 
Highspeed

Fahrtenbuch.

Wenn Du eines führen musst, bist Du's in der Regel selber schuld. Also nix Privatsphähre. Ist aber nicht dramatisch. Mit einem eingeschalteten Handy kann man viel bessere Bewegungsprofile erstellen.

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05.01.2011, 14:06 Uhr
 
missy_jose...

Man sollte eins führen, wenn man die Kosten z. B. für die Autofahrten steuerlich geltend machen will oder selbstständig ist. Wichtig ist dabei, dass man das fälschungssicher macht - Excel reicht da nicht aus. Am besten und einfachsten ist da das gute alte Buch aus Papier - gibt's als Vorlage im Schreibwarenhandel. Dann kann man auch keine Angabe vergessen.

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05.01.2011, 18:18 Uhr
 
starmax

Man kann es auch kostenlos online führen - wird steuerlich anerkannt.

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06.01.2011, 16:54 Uhr
 
kuhnkatta23

Grüß Dich, solch ein Buch muss man führen, wenn man als Unternehmer oder Freiberufler ein privates KFZ für berufliche Fahrten nutzt. Da müssen die Zeiten und die Kilometerzahlen rein, das ist für die Steuer ganz wichtig. Und da es sich um eine geschäftliche Angelegenheit handelt, muss keine Privatsphäre gewahrt werden...

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08.01.2011, 21:58 Uhr
 
dor034

Das braucht man, wenn man einen Firmenwagen hat, da man nachweisen musst, dass man diesen zu fünfzig Prozent betrieblich nutzt. Das Finanzamt kann damit natürlich schon nachvollziehen, wann du wo gewesen bist, zumindest bei Fahrten mit dem Firmenwagen, ich würde mir deshalb aber nicht zu viele Gedanken machen.

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