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lolok23önig

Wann sollte eine Gehaltsbescheinigung auf jeden Fall dem Arbeitnehmer vorliegen, wenn der Lohn zum Ende des Monats gezahlt wird?


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ANTWORTEN (4)
16.04.2011, 11:49 Uhr
 
StechusKaktus

Meinst du die Abrechnung? Ist die so wichtig? (ich finde das GELD interessanter)Nun gut! Wenn sie vier Wochen später noch nicht vorliegt, kann man mal nachfragen. Es hängt aber an den Prozessen der Lohnbuchhaltung des Betriebs und lässt sich in größeren Betrieben kaum beeinflussen. Bei mir dauert´s z.B. drei Wochen.

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17.04.2011, 22:44 Uhr
 
Ronald Arnold

Wenn sich gegenüber dem Vormonat nichts geändert hat, ist eine Bescheinigung eventuell gar nicht notwendig. Wenn es sich aber um Lohn handelt und die Summen sich damit monatlich ändern können, sollte spätestens zum Überweisungstag dem Arbeitnehmer die Abrechnung vorliegen. Aber das ist meine persönliche Meinung, einen definierten Zeitpunkt gibt es meines Wissens nicht.

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19.04.2011, 12:00 Uhr
 
Carola Winter

Deine Bescheinigung bekommst du eigentlich zu dem Zeitpunkt, wo auch dein Gehalt angewiesen wird. In der Regel liegt sie dir dann also Ende des Monats vor. Gerade wenn sie mit der Post verschickt wird, kann sich das aber mal verzögern um ein paar Tage.

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19.04.2011, 13:52 Uhr
 
bennyh02

Also, diese Bescheinigung solltest Du am letzten Tag des Montas, also wenn dein Gehalt gezahlt wird, auch in den Händen halten. Sonst kannst DU ja wohl kaum kontrollieren, ob Du den richtigen Lohn bekommen hast. Viele Arbeitgeber geben diese BEscheinigungen auch schon vorher aus.

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