



Gute Frage, da hat sich was geändert.
Also nicht mehr zwei Jahre (oder fünf bei Straftaten), solange kein neuen dazukommen.
JETZT gibt es die 12monatige Überliegefrist.
TKKG hat gar keinen Führerschein, der geht offensichtlich auf Brustwarzen ;_)).




Dumme Frage! Kurz gegoogelt. Hier die Antwort:http://www.kba.de/cln_015/nn_124734/DE/Punktsystem/Haltbarkeit/haltbarkeit__node.html?__nnn=true