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Warum dürfen Frauen früher in Rente, obwohl sie, statistisch gesehen, länger leben?

Die Fähigkeit Kinder auf die Welt zu bringen, dürfte über die Gutschrift des Rentenkonto's im Erfolgsfall, ja schon abgegolten sein. Außerdem dürfen sie auch früher in Rente, wenn sie gar keine Kinder auf die Weltgebracht haben.


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ANTWORTEN (5)
11.02.2010, 15:40 Uhr
 
Katarina79

Hallo, wie kommst du darauf, dass Frauen früher in Rente gehen dürfen? Das Renteneintrittsalter ist doch immer gleich bzw. abhängig davorn, ob man mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeit o. ä. vereinbart. Und der Mutterschutz hat auch nichts mit der Rente zu tun - das ist ja die Zeit, in der die Frauen Kinder bekommen und wiederum Rente sichern :-)

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11.02.2010, 16:03 Uhr
 
Kejo111

Das Renteneintrittsalter für Frauen ist schon seit längerer Zeit kein anderes als das für Männer. Deine Frage ergibt insofern keinen Sinn.

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13.02.2010, 17:29 Uhr
 
eric111

Ich finde die Frage keineswegs beantwortet auch wenn kommentiert wird, dass das Renteneintrittsalter angepasst wurde.

Wie bei manch anderen Versicherungen müsste zumindest die (derzeit noch) höhere Lebenserwartung bei Frauen mit einberechnet werden, d.h. diese müssten entweder höhere Beiträge bezahlen oder eine niedrigere Rente berechnet bekommen.

Alles andere wäre Betrug. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wird sich zwar Lebenserwartung allmählich angleichen, da mittlerweilen mehr Frauen als Männer rauchen und ungesunden Lebenswandel betreiben und auch die Ausfälle durch Kriege immer weniger eine Rolle spielen. Bis es soweit ist, sollte im Rahmen der Gleichberechtigung die Rente gerechter berechnet werden, als dies momentan der Fall ist.

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13.02.2010, 17:38 Uhr
 
benico

Weil berufstätige Frauen früher meistens einer Doppel- bis Dreifachbelastung

ausgesetzt waren. Sie mussten nicht nur mithelfen die Familie zu ernähren,

sondern nach Feierabend Hausarbeit und Kindererziehung im Alleingang bewältigen, da diese als "Weiberarbeit" und unmännlich galten.

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13.02.2010, 18:34 Uhr
 
MacNett

Der wirkliche Grund dafür war, dass bei der Einführung der Pensionsversicherung nach dem Bismarckschen System die Beiträge für alle (Männer und Frauen) gleich hoch waren, bei Männern aber eine zusätzliche Leistung in Form der Witwenrente (Witwerrentenansprüche gab es nach BGB damals noch nicht) anfiel. Zum Ausgleich dafür durften Frauen zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen. Das war die offizielle Begründung.

Tatsächlich aber galt wohl, dass Ehefrauen im Schnitt ein paar Jahre jünger als ihre Ehemänner waren und diese in der Rente auf die "Serviceleistungen" der Frau im partriachalischen Haushalt nicht verzichten wollten.

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