ich vermute, dass es geschichtliche gründe hat.
in zeiten der liberalisierung sollte das doch längst aufgegeben worden sein, oder?!




Woher kommt die Info, dass es woanders nicht erlaubt sei?
Andere Lagen lohnen sich nicht ist meine Antwort, weil zu wenig Sonne / falscher Boden / anderes lohnt sich mehr usw.




Ich ändere meine Aussage ;-)
weil Wein ein Lebensmittel ist und damit besondere Auflagen gelten
siehe §3 im Link http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/weinv_1995/gesamt.pdf




Und trotzdem kann man nach §3 Weinverordnung eine Neupflanzung beantragen, wenn es wirtschaftlich sinnvolist. Und da greift die erste Antwort. Die wirtschaftlich rentablen Flächen hat man sich schon längst angeeignet.




ja, aber es bedarf einer Genehmigung. Wobei die Region nicht Ausschlusskriterium sein kann.




es muss zu erwarten sein, das aufgrund der Anbaufläche eine gewisse Mindestqualität (sprich Öchsle) uberhaupt erreichbar ist. Und dies ist nicht überall erreichbar. An der Lahn gibt es ein winziges Anbaugebiet, zu Recht sehr unbekannt, diese Brühe ist schon ungenießbar, von daher hat dieses Gesetz schon seine Berechtigung.




ich hab zu früh gefragt, ich hab die lösung gefunden.
im übrigen, ihr liegt alle falsch :P
hier das video:http://www.spiegel.de/video/video-1093926.html




wenn du dir das video angeschaut hast, wirst du wissen, dass es grundsätzlich möglich ist. als beispiel nenne ich jetzt das berliner modell.