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Gscheitle

Warum wird beim Versorgungsausgleich der Abzug sofort wirksam.....

Der Umkehrschluß ist der, das ich bei Nicht- Scheidung meine volle Rente erhalten hätte, so streicht sich aber die RV diesen Anspruch selber ein. Die Ex muß 6,5 J. warten. Hätten wir eine Regelung getroffen, das sie auf diesen Ausgleich verzichtet, hätte ich ihr freiwillig, sofort diesen Vorteil regelmäßig ausgezahlt gesichert durch eine Abtretung. Warum macht sich die RV zum Begünstigten?


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ANTWORTEN (12)
20.02.2011, 21:31 Uhr
 
StechusKaktus

Fragen Sie den Abgeordneten Ihres Wahlkreises!!

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21.02.2011, 07:39 Uhr
 
Flugmeissel

Warum sollte die Rentenversicherung Teile Ihrer Rente erhalten ???

Ihre Ex-Ehefrau bekommt für die Ehezeit einen Ausgleich aus Ihrer Rente und da landet das Geld dann auch.

Ansonsten lassen Sie sich das Prinzip doch einfach von der zuständigen Rentenversicherung einfach mal erklären !

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21.02.2011, 14:07 Uhr
 
starmax

Flugmeisse, den Kursus in Sachen Rentesollten SIE buchen.

Die Frage war ganz klar, warum die BfA sofort beim Ehemann(Rentner) kürzt, aber der Frau erst bei Renteneintritt (in 6,5J.) die erhöhte Rente auszahlt. Eine Schweinerei, die man hätte mit einem Agreement beider Seiten verhindern können.

Gegen Ignoranz von Exfrauen ist aberleider noch kein Kaut gewachsen

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21.02.2011, 14:16 Uhr
 
Flugmeissel

@starmaxx: Ich sehe das Problem nicht (obwohl ich nicht blond bin), logischerweise werden auf Antrag einer Partei (oder beider) bei einer Scheidung die Rentenkonten ausgeglichen, so dass die ehemalige Ehefrau vorliegend Punkte aus den Rentenanwartschaften ihres Ex-Mannes bekommt.

Warum sollte die Ex-Ehefrau wohl darauf verzichten ? Es gibt sicherlich Gründe, warum die Ex-Ehefrau auf einen sofortigen Ausgleich verzichtet hat: bestimmt nicht aus Ignoranz.

Außerdem streicht sich nicht die RV den Ausgleich ein, den erhält die Ex-Ehefrau bei Rentenbeginn (und die Gemeinschaft der Versicherten).

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21.02.2011, 14:43 Uhr
 
starmax

Hartnäckig bist Du ja, aber verstanden hast Du es immer noch nicht: Dem Ex wird sofort (!) die Rente entsprechend der Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich gekürzt. Die Frau erhält ihre Bezüge aber erst viel später. Durch einen Verzicht und eine private Regelung hätte sie das Geld monatlich direkt und sofort bekommen können (300,- /Monat z.B. sind in 6,5 Jahren 23.400,-, was sich jetzt die Versicherung einsteckt). Hier müßte man aber für den Todesfall des Zahlers bzw. ihre angenommene Überlebenszeit eine klare zuätzliche Regelung schaffen (Privatrente).

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21.02.2011, 14:54 Uhr
 
Flugmeissel

Wir haben beide noch nicht unter eine Theke gelegen, darum darf um ein "Sie" bitten.

Sicherlich wird dem Ex-Ehemann die Rente sofort gekürzt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (so heißt die BfA nämlich schon eine Weile) zahlt jetzt die im Versorgungsausgleichsverfahren festgesetzte gekürzte Rente an den Ex-Ehemann und die um die entsprechenden Punkte erhöhte Rente an die Ex-Ehefrau in 6,5 Jahren.

Der Verzicht der Ex-Ehefrau (und somit der Verzicht auf eine notarielle Scheidungsfolgeverbarung) wird wohl eher daran liegen, dass die Ex-Ehefrau lieber auf einen "zahlungskräftigen" Rentenversicherer als auf ihren Ex-Ehemann baut.

Und einem Toten kann man dann auch nicht mehr in die Tasche greifen.

Jetzt verstanden ???

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21.02.2011, 17:26 Uhr
 
starmax

Natürlich besuche ich Sie gern unter Ihrer Theke, Flugmeissel, null problemo.

Und sonst, sagt Ihr Rechtsempfinden nichts zum in der Frage angesprochenen Problem - daß sich der Staat die Beiträge des/der Zwangseinzahler/s jahrelang unter den Nagel reißt?

Das ist bei mir Ignoranz, gepaart mit Mißtrauen gegenüber dem ehemals so geliebten Ehegespons....

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20.05.2012, 23:06 Uhr
 
serafine

Warum macht sich die RV zum Begünstigten?

Weil die Maximierung der Einnahmen das Hauptziel der Deutschen Rentenversicherung ist. Sie hat schließlich viele Mäuler zu stopfen. Auch deines.

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20.05.2012, 23:19 Uhr
 
ing793

ich will jetzt nicht googeln, wie die aktuellen Zahlen der Lebenserwartung sind, daher ist das folgende sinngemäß:

bei normaler statistischer Lebenserwartung erhält der Ehemann seine Rente etwa 15 Jahre lang (von 65 bis 80). Nehmen wir an, er ist jetzt 65 und bekommt seine Rent die vollen 15 Jahre gekürzt - das wäre der maximale Gewinn für die BfA.

Die Ehefrau erhält ihre Rente etwa 20 Jahre lang (von 65 bis 85). Die Zahlung für sie fängt zwar erst in 6,5 Jahren an, aber sie dauert 11,5 Jahre länger (statistisch). Unter dem Strich ist die BfA (und damit wir alle) der Verlierer dabei.

"Gscheitle" ist vielleicht kein so gutes Pseudonym, vielleicht wär "Dümmle" besser...

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22.05.2012, 20:15 Uhr
 
ing793

ist Dümmle etwa sauer geworden? ☺

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22.05.2012, 20:40 Uhr
 
bh_roth

@ing793: Das war bestimmt nicht Gscheitle, weil die Frage schon über 15 Monate alt ist.

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22.05.2012, 22:03 Uhr
 
serafine

wer die bezeichnung BfA 7 jahre nach ihrer umbenennung verwendet, sollte andere nicht als dümmle betiteln.

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