. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Hartmut Böhm

Was gehört eigentlich alles juristisch gesehen zu den Ehepflichten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
11.07.2011, 23:27 Uhr
 
Jannis Fuchs

Diese Pflichten sind: Respekt und Sorge für den anderen zu tragen, Verantwortung und die Einwilligung zu einer gemeinsamen Wohnung. Hinsichtlich der geschlechtlichen Pflicht (sprich: Sex) besteht darüber heute keine rechtliche Relevanz mehr, auch ist das Zeugen von Nachwuchs keine Pflicht mehr in der modernen Ehe.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
11.07.2011, 23:43 Uhr
 
Bianka-anne23

Dazu gehört u. a. die Achtung des persönlichen Freiraumes, die gegenseitige Rücksichtsnahme, Beistand und Fürsorge, die häusliche Gemeinschaft. Die Familienplanung und die Geschlechtsgemeinschaft gehören nur bedingt dazu. Besteht ein Familienbetrieb hat der Partner das Recht der Mitarbeit, aber nicht die Pflicht. Schau Dir mal den Paragraph 1353 BGB an. Der ist die Grundlage.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.07.2011, 20:28 Uhr
 
Benedikt B...

Soweit ich weiß, gibt es das nicht mehr. Man redet zwar gern von den so genannten "ehelichen Pflichten" aber das ist natürlich längst nicht mehr einklagbar. Mit der Ehe sollten die Eheleute sich aber gegenseitig auch in Notsituationen unterstützen. Das kennzeichnet heute (juristisch gesehen) eine Ehe.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN