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Was genau definiert die Nachlassmasse bei Erbfragen?


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ANTWORTEN (4)
20.01.2012, 14:19 Uhr
 
ing763

Eine geeichte Wage. Eventuell muss der Nachlass in Einzelteilen gewogen und so die Masse ermittelt werden. Die Summe der Ergebnisse ist dann die Nachlassmasse in Kilogramm.

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24.01.2012, 08:12 Uhr
 
Jupp Bauman

Meines Erachtens gehört zur Nachlassmasse alles, was der oder die Verstorbene hinterlässt,, also z.B. Geldvermögen, Immobilien, Sparkonten, Möbel, Gegenstände etc.

Wie die aber einzeln bei einem Erbe bewertet werden, kann ich nicht sagen. Am besten sich mit einem Anwalt zusammen setzen und sich beraten oder das Ganze vom Nachlassverwalter sich erklären lassen.

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09.02.2012, 22:59 Uhr
 
Günter Kaiser

Die Nachlassmasse, oder auch Erbmasse, bezeichnet allgemein den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Darunter fallen sämtliche Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Wertsachen, Schmuck, Bausparverträge, Aktien, Sammlungen, Lebensversicherungen (nur wenn kein Begünstigter eingetragen ist, denn sonst fällt diese aus der Nachlassmasse heraus) und ähnliche Sachen von Wert des Erblassers. Die Erbmasse wird auf dem Wertermittlungsbogen bei der Testamentseröffnung aufgeführt.

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11.02.2012, 10:23 Uhr
 
Anasf

Die Nachlassmasse ich die Summe aller Vermögensgegenstände, die ein Verstorbener hinterlassen hat. Dazu gehören nicht nur Guthaben wie Aktien, Sparbücher, Wertpapiere oder Bargeld, sondern auch Schulden und Darlehen. Selbstverständlich subsummiert man auch Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck und andere Wertgegenstände unter dem Begriff der Nachlassmasse. Darüber hinaus wird archivalisches Material dazu gezählt. Gemeint sind hier z.B. Briefe, Bilder, Fotos und andere Lebensdokumente.

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