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JetteJoppy...

Was genau fällt bei der Arbeitsplatzsuche unter Aufsicht des Arbeitsamtes unter Eigenbemühungen? Sind die genau definiert?


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ANTWORTEN (3)
21.06.2011, 18:11 Uhr
 
hphersel

Du musst nachweisen, dass Du soundsoviele (wie in Deiner Eingliederungsvereinbarung festgelaten) Bewerbungen verfasst hast. Kopien davon musst Du Deinem Berater auf Verlangen vorzeigen können.

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24.06.2011, 16:53 Uhr
 
serafine

ich mußte diese eigenbemühungen früher auch nachweisen. jeden menschen den du nach einer arbeit fragst, solltest du notieren. wirklich jeden. seinen namen(oder laden)und seine kontaktdaten. im zweifel möchte das amt deine bemühungen überprüfen. je länger deine liste, desto besser stehst du vor deinem sachbearbeiter da. und natürlich alle schriftlichen absagen vorlegen.

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24.06.2011, 23:27 Uhr
 
EriKKen2

Diese Bemühungen sind relativ undefiniert, da hat jeder Sachbearbeiter seinen Ermessensspielraum. Auf jeden Fall sollte nachgewiesen werden, dass man selber auch Bewerbungen abgeschickt hat und sich auf Anzeigen gemeldet hat. Wie oft, in welchem Umfang dies zu geschehen hat, ist nicht klar.

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