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Sven Schulte

Was genau ist ein beeidigter Übersetzer? Welche extra Qualifikationen hat dieser?


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ANTWORTEN (7)
13.04.2011, 15:14 Uhr
 
bifu70

Diese Tätigkeit setzt zunächst das Ablegen der staatlichen Übersetzerprüfung voraus. Danach kann man sich beim zuständigen Landgericht vereidigen lassen. Erst nach Ablegen dieses Eides darf man vor Gericht relevante Texte (beispielsweise Urkunden, Verträge, Briefe...) übersetzten, so dass sie vor Gericht auch anerkannt werden. Die Voraussetzungen für die Beeidigung divergieren von Landgericht zu Landgericht leicht - da müsstest du dich jeweils konkret informieren.

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13.04.2011, 16:14 Uhr
 
Maria1000

Das stimmt, was meine Vorschreiberin antwortete, ich bin selber Diplomübersetzerin, habe mich aber nie beeidigen lassen, da ich anderweitig arbeiten wollte. Falls ich mich recht erinnere, unterscheidet sich das von Bundesland zu Bundesland ein bisschen (das Staatsexamen - zumindest zur Zeit meiner Prüfung - sogar sehr EXTREM! *G* Ich hab es in Bayern abgelegt...Hessen ist dagegen ein KLACKS!

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13.04.2011, 18:32 Uhr
 
Felix_of_t...

Ein solcher spezialisierter Übersetzer kümmert sich beispielsweise um Urkunden. Er ist also "öffentlich bestellt" und geprüft, arbeitet auf einem höheren "Sicherheitsniveau" als ein normaler Übersetzer. Höher qualifiziert ist er nicht, ist nur besser angesehen und genießt das Vertrauen des Gesetzes.

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14.04.2011, 13:21 Uhr
 
electro_lover

Das ist ein Übersetzer, der auch beglaubigte Übersetzungen machen darf, also zum Beispiel von Urkunden und Zeugnissen. Es gibt auch die Bezeichnung "ermächtigter" Übersetzer. Das ist aber das Gleiche. Die Qualifikationen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Oft muss man ein einschlägiges Studium und juristische Kenntnisse nachweisen. Ist aber nicht immer so.

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15.04.2011, 10:01 Uhr
 
Alpen_Heid...

Der Beruf "Übersetzter" ist in Deutschland nicht geschützt. Mit anderen Worten jeder kann sich Übersetzer schimpfen ohne dafür jemals eine Prüfung abgelegt zu haben. Um nun die Spreu vom Weizen zu trennen, dürfen diejenigen, die den Beruf auch wirklich erlernt haben und damit eine öffentliche Zulassung haben "beeidigt" davor setzen.

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15.04.2011, 10:24 Uhr
 
Sixpence

AlpenHeidi irrt. Richtig ist, dass die Berufsbezeichnung "Übersetzer" nicht geschützt ist. "Diplom-Übersetzer" hingegen schon. Maria1000 zum Beispiel, weiter oben, hat den Beruf erlernt (= studiert) und ein Diplom erworben. Dennoch ist sie keine vereidigte Übersetzerin. Heutzutage macht man seinen Bachelor oder Master im Fach "Sprache, Kultur, Translation" und kann sich dann vereidigen lassen oder nicht. Die Vereidigung hat mit der Prüfung / dem Examen nichts zu tun.

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13.03.2012, 19:56 Uhr
 
torben85

Richtig. Man muss unterscheiden zwischen:

Übersetzer (jeder, der sich so nennen möchte, kann das tun)

Diplom-Übersetzer (da musste dann schon die Uni min. 4 Jahre von innen gesehen haben)

vereidigter/beeidigter Übersetzer (dafür musst Du Deine Befähigung im Bereich der Rechtssprache (sowohl in Deutsch als auch min. 1 Fremdsprache) belegen (z.B. durch Dein Diplom, weil Du während des Studiums "Übersetzen/Dolmetschen/Fachübersetzen" z.B. das Fach "Juristische Fachübersetzung" belegt und bestanden hast etc.) nachweisen und Dich beim zuständigen Landgericht vereidigen/beeidigen lassen - und dann darfst Du beglaubigte Übersetzungen anfertigen.

Staatlich anerkannter Übersetzer bist Du, wenn Du glaube ich ne IHK Prüfung abgelegt hast.

Jo, so weit zu den verschiedenen "Arten"... wenn ich noch was vergessen habe: einfach ergänzen:-)

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