



Gar nichts! Oder alles! Kommt halt drauf an, was die Parteien drin stehen haben wollen!
Wenn jemand von mir Informationen will und mir nicht die von mir verlangte Geheimhaltung zusichert, dann muss er sich eben einen anderen Dummen suchen!
Keine Hände -> Keine Kekse!
Aber um dich mal nicht ganz dumm sterben zu lassen: Hier gibt es eine Vorlage für so einen Vertrag vom BSI: bitte schön




@TKKG!
Hast Du etwa versäumt,diesen Jungunternehmer mit Wasserbett und
ausgebliebener Periode zu checken?? Ich bin erstaunt!!




@Bellicosa: Ja Naja... Er/Sie hat ja nicht direkt behauptet, dass er/sie Psychologie studiert.
Das Interesse könnte ja auch aus anderen Gründen bestehen. Deshalb hab ich's noch mal durchgehen lassen...
Nochmal zur Frage:
Bei einer Verschwiegenheitserklärung besteht Vertragsfreiheit. Der Inhalt ist also frei wählbar!




Man muss die Vertragsparteien und die Dauer der Sache auf den Punkt bringen, dann natürlich auch das Thema definieren. Eventuell muss eine Strafe eingeräumt werden, die auftritt, wenn der Vertrag gebrochen wird. Ob das für dich auch gilt, kann ich nicht beurteilen.




Der Verpflichtete unterschreibt, ihm zugänglich gemachte Informationen (Betriebsgeheimnisse, Verhandlungsergebnisse) absolut geheim zu halten. Hier ist ein ganz wissenswerter Link, der auch für dein Vorhaben zutreffend ist: http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/verschwiegenheitserklaerungen.html




Normalerweise bedeutet das doch einfach, dass man Informationen, die man im Rahmen des Studiums über Patienten erfährt, nicht an Dritte weitergeben darf. Ich habe mal eine Erklärung herausgesucht: http://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/praktikumsbuero/praktikum_kkp/downloads/verschwiegenheitserklaerung.pdf?1286353370. Die sind bestimmt immer ähnlich.