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kingdet007

Was genau versteht man eigentlich unter Verjährungspflicht?


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ANTWORTEN (8)
28.04.2011, 20:49 Uhr
 
starmax

Na, die kommt zum Tragen, wenn Du die Anschnallfrist nicht einhältst!

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28.04.2011, 20:59 Uhr
 
TKKG

Nicht zu verwechseln mit der Privatdauer und dem Eichgültigkeitsrecht!

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30.04.2011, 20:47 Uhr
 
MRSTEINHAUER

Für jede Art von Vergehen gibt es im deutschen Gesetz eine festgelegte Verjährungsfrist. Ist diese Frist abgelaufen, hat man keine Möglichkeit mehr, rechtlich einen Anspruch geltend zu machen, d.h. eine begangene Straftat kann dann nicht mehr verfolgt werden.

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01.05.2011, 22:18 Uhr
 
Irmgard Busch

Da ich gerade im Studium (Juristin) bin und mich mit Paragraphen und allem Pi-Pa-Po beschäftigen muss, kann ich dir mal eine Seite hier lassen wo du dich über Verjährungspflichten beschäftigen kannst ;-) http://www.ekuepartner.de/plaintext/000001985b0ce1e49/034c2898a20febb3d/034c2898a20ff1540.html

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01.05.2011, 22:55 Uhr
 
Bellicosa

@Irmgard Busch

Ist"beschäftigen über" etwa Juristendeutsch?? Ich kenne nur

"beschäftigen mit"!!!

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01.05.2011, 23:18 Uhr
 
TKKG

@Bellicoa: Läuft doch!

Hier hat ein Wichtigtuer die Frage einen anderen beantwortet!

Da kann man sich doch entspannt zurücklehnen!

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01.05.2011, 23:29 Uhr
 
Bellicosa

@TKKG

Ich bin auch völlig entspannt, aber ein paar kleine Biestigkeiten muß man halt

dann und wann loslassen!

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03.05.2011, 11:57 Uhr
 
BiHardy10

Der Verjährungspflichtgedanke ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Gegenstand der Verjährung besteht in dem Anspruch von einem Dritten ein Handeln oder ein Unterlassen verlangen zu dürfen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass dieser Anspruch in der Regel - natürlich auch mit Ausnahmen - nicht länger als 3 Jahre geltend gemacht werden kann und danach verjährt.

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