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Was genau versteht man unter einer Niederschrift nach dem Nachweisgesetz?


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ANTWORTEN (5)
03.06.2011, 11:03 Uhr
 
Alex64

Den Zwang zur Schriftform für einen Arbeitsvertrag nach §2 NachwG.

Muss beinhalten: Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung, bei einem befristeten Vertrag die geplante Dauer der Beschäftigung, den Arbeitsort, bei wechselnden Orten einen Hinweis dazu, eine Tätigkeitsbeschreibung, die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Zuschlägen, die vereinbarte Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,die Kündigungsfristen und einen Hinweis auf für dieses Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

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05.06.2011, 17:45 Uhr
 
denn8uschke

Soll ein Arbeitsverhältnis begonnen werden, müssen zunächst die Rahmenverhältnisse niedergeschrieben werden. Diese ausführende Schrift muss dann durch Unterschriften verifiziert werden. Ist das alles ordnungsgemäß erledigt, steht der Job in legalem Umfeld.

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05.06.2011, 18:00 Uhr
 
Alex64

Was bitte ist eine "ausführende Schrift"??

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06.06.2011, 00:15 Uhr
 
Bastian Otto

Ein Protokoll, in dem die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrags aufgezeichnet werden. Jeder Arbeitgeber in der Bundesrepublik ist verpflichtet, diese Schrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, das ist im Nachweisgesetz so geregelt.

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08.06.2011, 00:06 Uhr
 
Till Zimme...

Das ist wie ein Protokoll und muss beinhalten: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Zeitpunkt und Beginn der Beschlüsse, Ende der beschlossenen Maßnahmen, Ort der stattfindenden Maßnahmen, beschlossene Maßnahmen selbst sowie weitere Vereinbaren und Regeln, zum Beispiel Kündigungsmodalitäten der beschlossenen Vereinbarungen usw.

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