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XSchubbeX

Was genua beinhaltet ein Leasingvertrag? Auf was muss man achten?Sollte man einen Zeugen mitbringen?

Wenn man ein Auto leasen möchte, benötigt man ja einen Vertrag dazu! Doch auf was genau muss man da achten? Sollte jemand mitkommen der mit auf Vertrag und Auto schaut, wie bei einem Privatverkauf?


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ANTWORTEN (5)
26.07.2010, 23:05 Uhr
 
Th_W

Ich denke, wenn einer so ahnungslos wie Du ist, dann solltest Du Dich erst mal über die grundlegenden Dinge informieren, z. B. hier! Sonst endest Du so! Was Dir ein Zeuge bei einem schriftlichen Vertrag nutzen könnte, ist mir ein Rätsel! Außer er kann den Vertragstext besser beurteilen und Du bist so naiv, den Vertrag nicht vorher in Ruhe zuhause durchzulesen. Was das Auto anschauen bei einem Neuwagen bringen soll ist mir ebenso ein Rätsel!

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27.07.2010, 08:58 Uhr
 
StechusKaktus

Ich empfehle kein Privatleasing. Du hast recht viele Beschränkungen (begrenzte Km, spezielle Versicherungen und Obliegenheiten, usw.), die deine Freiheit einschränken. Am Ende des Vertrags kannst du damit rechnen, noch einmal 2000-3000 Euro für irgendwelche Schäden zu bezahlen, die du selbst gar nicht wahrgenommen hast (Kratzer an Felgen und Reifen, Lichtbeulen, etc.). Wenn dir das Geld fehlt, nimm ein kleineres Auto oder finanziere es über eine Bank per Kredit. Dann gehört dir das Auto wenigstens und DU triffst die Entscheidungen darüber.

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28.07.2010, 22:20 Uhr
 
Hannelore ...

Also der Händler verpflichtet sich ja, dir einen neuwagen zu überlassen und das sieht man ja, dass es sich um einen handelt oder nicht. In dem Vertrag muss drin sein, wie lange die laufzeit ist und die Beträge monatlich. Du solltest den Vertrag genau durchlesen, wie jeden Vertrag.

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30.07.2010, 16:50 Uhr
 
apple_freak

Auf jeden Fall sollte man sich etwas mit dem Auto auskennen, damit nicht bereits vorhandene Mängel beanstandet werden. Der Vertrag regelt den Schadensfall, die Dauer des Leasingvertrages, sowie verschiedene Optionen während oder nach der Vertragslaufzeit.

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30.07.2010, 23:01 Uhr
 
Henrick Braun

Ein solcher Vertrag sollte mindestens Folgendes beinhalten: Die vereinbarte Laufzeit für die Überlassung des Objektes/Autos, dessen Anschaffungskosten, die Leasingraten sowie Klauseln über eine eventuelle Kaufoption des Leasingnehmers beziehungsweise die Rückgabemodalitäten für das Auto am Ende der Vetrtragslaufzeit.

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