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PaulMannir

Was ist denn bitte die gewillkürte Erbfolge? Kann damit nicht viel anfangen, obwohl ich mich mit dem Thema eigentlich auskenne.


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ANTWORTEN (4)
26.11.2010, 19:45 Uhr
 
Highspeed

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbfolge#Gewillk.C3.BCrte_Erbfolge

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28.11.2010, 23:44 Uhr
 
BieneMaya84

Das bedeutet, dass die Erbfolge von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Das kann im Testament festgelegt werden, wobei die Erben jeweils dennoch den gesetzlichen Pflichtteil erhalten. Darüber hinaus ist es aber möglich, andere Personen zu begünstigen, die ansonsten wenig erben würden, zum Beispiel die Nichte als Haupterbin einzusetzen.

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30.11.2010, 10:56 Uhr
 
Noelnoel31

Das ist das genaue Gegenteil der gesetzlichen Erbfolge. Liegt kein wirksames Testament vor, dann wird nach dem Gesetz vererbt, und zwar an die Verwandten, Partner usw. Liegt aber ein Testament vor, dann wird nach dem Willen des Verstorbenen (deshalb "gewillkürt") vererbt, nicht gesetzlich. Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

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01.12.2010, 13:49 Uhr
 
Matchter31

Hierbei erhalten die gesetzlichen Erben nicht automatisch den Nachlass, sondern durch den Erblasser bestimmte Personen. Diese müssen nicht mit ihm verwandt oder verschwägert sein. Dies erfolgt durch Verfügung von Todes wegen in Form von rechtsgültigen Testamenten oder Erbverträgen. Bei Sittenwidrigkeit oder Erbverzicht tritt die normale gesetzliche Erbregelung wieder ein.

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