. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
leo_urban

Was ist der Sinn hinter einer Anzeige gegen unbekannt? Das ist mir nicht klar. Kann mir das jemand erklären?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (11)
24.08.2011, 08:39 Uhr
 
Alex64

Wie sollten die Strafverfolgungsbehörden sonst tätig werden, wenn du den Täter nicht identifizieren kannst?

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
24.08.2011, 08:42 Uhr
 
hphersel

Zunächst einmal teile ich der Polizei mit, das etwas passiert ist. Gleichzeitig bitte ich sie durch die Anzeige, herauszufinden, wer das getan hat. Was die Polizei mit dieser Anzeige macht, ist dann leider wieder eine andere Geschichte...

Manche Versicherungen, die Dir den Schaden ersetzen, wollen diese Anzeige sehen. Damit ist klar, dass Du bei der Polizei warst, denn auch eine falsche Anzeige ist eine Straftat und die Versicherer gehen davon aus, dass Du nicht eine Straftat begehen würdest, um die Versicherung zu betrügen. Auch wird der Schaden im Rahmen der Anzeigenaufnahme durch die Polizei und damit von neutraler Seite protokolliert, und zu Guter letzt hat die Versicherung durch die Anzeige die Möglichkeit, den Täter zu belangen, sofern der doch mal erwischt werden sollte,

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
24.08.2011, 08:47 Uhr
 
Alex64

Und, nicht zu vergessen: Solltest Du aufgrund deiner Vermutungen eine bestimmte Person bezichtigen, die sich hernach als unschuldig herausstellt, begehst du selbst eine Straftat (falsche Verdächtigung, §164 StGB) ....

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
24.08.2011, 08:48 Uhr
 
starmax

Die Ermittlung des/der Täters werden breit gefächert ausgefürt und richten sich nicht nur auf eine genannte Person.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.08.2011, 08:53 Uhr
 
starmax

Alex64: der Verdacht, jemand habe eine Straftat begangen, ist zulässig und nicht strafbewehrt. Nur eine wissentlich falsche Anschuldigung wird auf Antrrag verfolgt.

Deshalb immer eine Anzeig mit "Verdacht auf ..." formulieren, nicht behaupten, was man nicht wissen kann.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.08.2011, 09:26 Uhr
 
Alex64

@Starmax: Wie unterscheidet sich wohl das meinerseits verwendete "bezichtigen" von deinem "Verdacht haben"?

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
24.08.2011, 09:59 Uhr
 
hphersel

Wenn ich nur glaube, es aber nicht beweisen kann, dann habe ich einen Verdacht. Beispiel: Hermann war bei mir zu Hause und als er weg war, fehlte mein Autoschlüssel. Ich habe aber nicht gesehen, dass Herrmann ihn eingesteckt hat. Folglich kann ich Hermann nur verdächtigen. Vielleicht habe ich den Schlüssel ja auch verlegt.

Wewnn ich aber GESEHEN HABE, wie Hermann den Schlüssel in seine Hosentasche stecke, dann kann ihn des Diebstahls bezichtigen: Ich WEISS, dass er es war, jetzt geht es nur noch um die Frage, ob ich ihm das auch beweisen kann.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
25.08.2011, 11:25 Uhr
 
mejuTTa

Zum einen ist damit die Statistik wieder auf dem neuesten Stand und du brauchst es eventuell für die Versicherung. Bei Diebstahl zahlen die eher als bei Schusseligkeit. Mit der Anzeige kannst du den Diebstahl bei der Versicherung melden und die zahlen dann.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.08.2011, 12:13 Uhr
 
Alex64

Sollte das jetzt eine Anleitung bzw. Anstiftung zum Versicherungsbetrug werden?

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
26.08.2011, 15:31 Uhr
 
fussballstar

Der Sinn einer solchen Anzeige ist, dass der eventuelle Tatbestand erst einmal überhaupt bei der Polizei angezeigt wurde und damit aktenkundlich ist. Sollte später ein möglicher Verdächtiger auftauchen, kann nur so ein Vergehen überhaupt zugeordnet werden.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
27.08.2011, 08:56 Uhr
 
Fynn Günther

ist ja gerade in berlin sehr aktuell: ein auto wird angezündet, niemand hat etwas gesehen, kein täter ist greifbar. der besitzer des autos kann nun bei der polizei anzeige erstatten. da er aber nicht weiß, wer es war gegen unbekannt. ist der täter bekannt (z. b. der böse nachbar) wird gegen den nachbarn ermittelt.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick