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Je4hallo

Was ist eigentlich mit einer Lenkzeitüberschreitung, die durch einen langen Stau bedingt war?


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ANTWORTEN (6)
08.01.2012, 17:44 Uhr
 
DasHoernchen

Schläfst Du als Fahrer im Stau?

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08.01.2012, 18:06 Uhr
 
ing793

eine Lenkzeitüberschreitung, die durch einen Stau bedingt ist, ist eine Lenkzeitüberschreitung.

Es interessiert eigentlich nicht, was die Ursache für eine Ordnungswidrigkeit ist. Das ist im Einzelfall manchmal ungerecht, aber such is life.

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08.01.2012, 19:57 Uhr
 
TschiTschi

Dann muss der Fahrer möglichst vorher raus, damit es nicht dazu kommt!

Normalerweise kommen Staus ja nicht unvorbereitet und nicht erst auf den letzten Kilometern. Wobei ich auch das schon erlebt habe, dass ein Busfahrer 20 km vor dem Zielort eine 1-stündige Pause eingelegt hat!

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11.01.2012, 23:59 Uhr
 
MalteBU

Bei einer Lenkzeitüberschreitung durch Stau ist man leider haftbar zu machen. Man geht davon aus, dass auch ein Stau reine Fahrzeit darstellt, da es sich um Stop and Go handeln könnte und man daher mit voller Konzentration und nicht im Ruhezustand hinter dem Lenkrad zu sitzen hat. Nach einem Stau ist, wenn die Lenkzeit dadurch überschritten worden ist, auf dem nächsten Rastplatz Halt zu machen.

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13.01.2012, 13:38 Uhr
 
HerrSommer...

Leider ist eine durch einen Stau bedingte Lenkzeitüberschreitung genauso strafbar, wie eine Lenkzeitüberschreitung auf Grund zu langer durchgängiger Fahrtzeit. Bei einem Stau geht man davon aus, dass es ebenfalls zu sogenanntem "Stop and Go" gekommen sein könnte, also reiner Fahrtzeit. Ein Stau gilt nicht als Fahrtunterbrechung, obwohl man vielleicht stundenlang in einer Vollsperrung gestanden haben könnte.

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17.01.2012, 20:05 Uhr
 
Logro123

Ein Stau wird zur regulären Lenkzeit hinzugerechnet, da man davon ausgeht, dass der Verkehr im "Stop and Go" geflossen sein könnte und daher ebenso aufmerksam hinter dem Steuer gewesen sein muß, wie bei der normalen Fahrt. Die Lenkzeitüberschreitung ist daher gegeben, wenn man in einem Stau stand. Man hätte, während des Staus, einen Rastplatz ansteuern müssen, in dem Moment, wo die Lenkzeitüberschreitung eingetreten ist.

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