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Was kann ich gegen Dauerparker vor meinem Haus tun?


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ANTWORTEN (6)
19.01.2012, 15:50 Uhr
 
netter_fahrer

Wohl kaum etwas. Wenn die Fahrzeuge (PKW) auf öffentlicher Straße, korrekt abgestellt, niemanden behindern und zugelassen sind, können die da parken solange sie wollen. Das gilt nicht für LKW über 7,5t und Anhänger! Sie haben leider kein Anrecht darauf, vor dem eigenen Haus einen "reservierten" öffentlichen Parkplatz zu haben.

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19.01.2012, 15:50 Uhr
 
rayer

Leider nichts, solange das Fahrzeug angemeldet ist.

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19.01.2012, 16:24 Uhr
 
Skorti

Allzu lange darf der da auch nicht parken. alle 2 Jahre muss er zum TÜV.

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20.01.2012, 17:16 Uhr
 
Sven Schulte

Leider ist das nicht so einfach möglich.Der Autobesitzer handelt rein rechtlich völlig unangreifbar.Die maximale Standzeit beträgt für ein normales PKW maximal 2 Jahre(dann müsste er zumindest den Tüv erneuern).Leider bleibt Ihnen in diesem Fall nichts anderes zu tun,außer einmal die Plaketten zu überprüfen,ist hier auch alles in Ordnung,bleibt Ihnen nur das ertragen des Fahrzeugs.

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21.01.2012, 22:25 Uhr
 
toller_heiko

ein schild anbringen mit der aufschrift ausfahrt freihalten desweiteren sollten sie sich mit der komunal verwaltung in verbindung setzen denen gründe nennen warum ,weshalb und versuchen eineparkverbotszone vor dem haus einrichten zulassen ,wenn dies der fall ist können sie sich mit dem ordnungsamt in verbindung setzen und das fahrzeug abschleppen lassen.

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22.01.2012, 15:21 Uhr
 
Manuel Müller

Das Dauerparken ist grundsätzlich nicht verboten, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Die Strassenverkehrsordnung wird dann negativ berührt, wenn das Auto keinen TÜV oder AU mehr hat. In diesen Fällen, oder auch wenn auf dem KFZ Werbung vorhanden ist (Sondernutzungsrecht erforderlich) können Sie das beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt melden.

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