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marcidarci24

Was kann ich mir als Angestellter nebenbei dazu verdienen, ohne alles an die Steuer zu verlieren? Was muss ich da beachten?


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ANTWORTEN (6)
04.01.2012, 07:05 Uhr
 
Nikkallao2

Als Angestellter haben Sie in Deutschland die Möglichkeit, einen sogenannten Minijob (früher: 400 Euro-Job) ohne eine zweite Steuerkarte auszuüben. So dürfen Sie bis zu 400 Euro pro Monat pauschal dazuverdienen, für den Sie keine Sozialabgaben oder Steuern zahlen müssen. Kommen Sie über diese 400 Euro im Monat, muss dieser Betrag voll versteuert werden.

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04.01.2012, 08:20 Uhr
 
Heraklit1970

Sie können so viel dazuverdienen wie Sie möchten. ALLES verlieren Sie nicht an die Steuer...

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04.01.2012, 09:32 Uhr
 
TschiTschi

Ans Finanzamt verlierst Du nie ALLES.

Aber möglicher Weise verlierst Du Deinen Job, wenn Deine Nebentätigkeit nicht von Deinem Arbeitgeber genehmigt wurde!

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04.01.2012, 09:52 Uhr
 
smarik76

ALLES kannst Du nicht "an die Steuer" verlieren - maximal 45% (Spitzensteuersatz). Um 45% Steuerabzug zu erreichen müsstest Du allerdings schon > 250.000 Euro verdienen - das wirst Du mit einem Nebenverdienst vermutlich nicht erreichen ;-)

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13.01.2012, 19:53 Uhr
 
FrankePOTTA2

In den meisten Arbeitsverträgen ist geregelt, dass der Arbeitgeber mit einer zusätzlichen Arbeitsaufnahme einverstanden sein muss. Es darf nicht zu Lasten der Arbeitskraft gehen und kein Konkurrenz-Unternehmen sein. Alle Einkommen jeglicher Art müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Einkommenssteuer ist zu zahlen und bei einem sehr hohen Gewinn fällt auch eine Gewerbesteuer an.

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16.01.2012, 00:06 Uhr
 
aninanauer...

Hier muss man diverse Faktoren berücksichtigen. Wenn man von einem Angestelltenverhältnis ausgeht in Lohnsteuerklasse 1, so gilt die Regel, ein Nebenjob auf 400 Euro-Basis ist erlaubt und die Steuer hat keinerlei Abzüge. Wobei der sog. Job auf geringfügiger Basis (400 EURO) sich auch so rechnen kann, dass man nicht über einen zusätzlichen Jahresverdienst in Höhe von 4.800 Euro kommen darf, danach wird es voll versteuert und zwar nicht nur der erwirtschaftete Überschuss, sondern das komplett bezogene Entgelt. Andere Bestimmungen gelten, wenn man sich z. B. als Ehefrau etwas dazuverdienen möchte. Da sollte man ganz vorsichtig sein, denn da liegt die Grenze bei monatlich Euro 360, Jahresgehalt dementsprechend anders. Liegt man über dieser Grenze, so hat man zu der zu zahlenden Pauschalsteuer auch noch eine eigene Krankenversicherung vorzuhalten, weil man dann nicht mehr beim Ehegatten mit geführt werden darf.

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