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Was kann ich tun, wenn die Erschließungskosten des Grundstücks sehr viel höher ausfallen, als zuvor von unanbhängiger Stelle berechnet?


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ANTWORTEN (7)
22.10.2011, 11:24 Uhr
 
Skorti

... und ärgern ... und zahlen ... und ärgern ... und zahlen ... und ärgern ...

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22.10.2011, 12:06 Uhr
 
antwortomat

Sich Gedanken über die Qualität der unabhängigen Stelle und der Bauarbeiter machen.

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22.10.2011, 12:41 Uhr
 
onaniertas...

pech gehabt. eine knappe/optimistische kalkulation beim häuserkauf funktioniert sowieso nie, vgl. "die schnäppchenhäuser" auf rtl2.

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22.10.2011, 12:49 Uhr
 
StechusKaktus

unabhängig heißt halt nicht: verbindlich. zumindest würde ich dem "Unabhängigen" die Rechnung unter die Nase halten und ihn bitten, die Differenzen aufzulösen und zu plausibilisieren.

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23.10.2011, 14:07 Uhr
 
Noby_dick

Was für eine unabhängige Stelle war das denn? Wenn Du denen nachweisen kannst, dass die falsch gerechnet haben, dann kannst Du Dir vielleicht einen Teil des Geldes wiederholen, aber ob das tatsächlich Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Entscheidend ist, was realistisch und sinnvoll ist, und wenn die erste Berechnung eindeutig zu niedrig war, dann sieht es schlecht aus.

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23.10.2011, 20:08 Uhr
 
StarCheef77

Eine unabhängiege STelle ist eben nicht das Amt, das die Kosten festlegt. Schau dir die Berechnung genau an und prüfe ob grobe Fehler vorliegen. Aber die Stelle hat dir sicher nicht garantiert, dass diese Kosten so bleiben werden. Ohne diese Garantie hast du wahrscheinlichh keinen Anspruch auf Schadensersatz.

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25.10.2011, 16:19 Uhr
 
Neelesee

Du könntest versuchen, noch einmal aus dem geschlossenen Vertrag auszubrechen. Die Chancen dazu solltest Du mit einem Anwalt bereden, ebenso wie alles Weiterere. Falls das nicht geht, versuche die unabhgängige Stelle zu verklagen, das hat vielleicht Potenzial.

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