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13_keller29

Was kostet mich ein Inkasso-Anwalt um die Schulden einzutreiben? Ist das sehr teuer, sowas?

Wenn jemand seine Schuld nicht freiwillig begleichen will, muss man nachhelfen!Wisst Ihr was so ein Inkasso-Eintreiber kostet?Ich möchte mich nicht mehr herumärgern müssen! :( Wer kann dazu was asgen?


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ANTWORTEN (6)
25.07.2010, 20:40 Uhr
 
Highspeed

Kommt darauf an. Hast Du einen "Vollstreckbaren Titel"?

Los geht's mit einem Mahnbescheid, damit zum Amtsgericht, dann bekommt der Schuldner Post und ist gezwungen zu reagieren. Er kann widersprechen, dann geht's evtl. vor Gericht. Wenn er nicht reagiert geht's erst recht vor Gericht, aber Du gewinnst.

Dann bekommst Du den vollstreckbaren Titel und gehst damit zum Gerichtsvollzieher.

Wenn der Schuldner Geld hat, bekommst Du Deine Kohle, wenn nicht, pech gehabt. Hast aber 30 Jahre Zeit dafür.

Das war's so ganz grob.

Ein Inkassobüro behält auch schon mal 50% des eingetriebenen Betrages.

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25.07.2010, 22:04 Uhr
 
Anneliese ...

Das kann ich verstehen. Ich find es auch nervend, wenn man für geleistete Arbeiten nicht bezahlt wird. Die Kosten für den Anwalt hängen von der Klagesumme ab. Und du musst diese im Vorfeld begleichen, der Anwalt stellt zwar auch deinem Schuldner eine Rechnung, aber das bekommst du erst wieder, wenn der zahlt.

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26.07.2010, 10:35 Uhr
 
tvc64

"Inkasso-Anwalt" ist etwas ungenau. Wenn er Anwalt ist, gilt die Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)).

Wenns kein Anwalt ist, sondern ein gewerbliches Inkasso-Unternehmen, gelten deren Preise, die sich mehr oder weniger an den Anwaltsgebühren orientieren.

Aber Vorsicht : Beauftragt man erst "nur" ein Inkasso-Unternehmen und braucht dann doch noch einen Anwalt, können nur die Anwaltsgebühren dem Schuldner auferlegt werden, nicht auch noch die Inkasso-Kosten.

Anwälte dürfen übrigens bei einfachen Mahnungen nicht gleich die volle Geschäftsgebühr verlangen, sondern nur eine verminderte Gebühr. Erst wenn die Forderung streitig wird oder wenn das gerichtl. Mahnverfahren eingeleitet wird, kann der Anwalt ungekürzte Gebühren verlangen.

Mahnbescheide kann man auch selbst bei Gericht beantragen. Auskünfte bei den Amtsgerichten.

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26.07.2010, 11:45 Uhr
 
Gürtelreit...

Die Kosten sind hier sehr unterschiedlich. Viele Inkassobüros berechnen ihre Gebühren zwar dem Schuldner, aber das bringt nicht viel, wenn er trotzdem nicht zahlt. Ich würde es mit einem gerichtlichen Mahnbescheid versuchen. Damit drohen auch die meisten Inkassobüros, und wenn der Schuldner nicht zahlt, können die da auch nicht viel machen.

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26.07.2010, 14:07 Uhr
 
kielius

Hallo, Ich hatte mal so ein Fall. Ein E-Bay Verkäufer wollte oder konnte die Ware nicht liefern - 605€. Über einen Anwalt habe ich die Kosten eintreiben lassen. Der Verursacher mußte insgesamt über 850€ zahlen - meine Kosten, Antwalt, Gerichtsgebüren und für mich auch noch entgangene Zinsen. Also wenn du im Recht bist geh zum Anwalt auch ohne Rechtsschutzversicherung - eine Beratung sollte möglich sein.

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27.07.2010, 17:28 Uhr
 
bennyh02

Das ist sehr unterschiedlich. Der Inkasso Eintreiber stellt die Kosten meist dem Schuldner in Rechnung, aber es kann sein, dass eine Vorabzahlung geleistet werden muss oder das die Kosten dem Schuldner nur teilweise in Rechnung gestellt werden. Am besten das jeweilige Unternehmen fragen.

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