. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Joachimspi...

Was muss ich als Arbeitnehmer in Sachen Fahrtkostenerstattung beachten? Welche Unterlagen muss ich sammeln? Bin Berufseinsteiger.


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (9)
18.01.2012, 20:44 Uhr
 
ing793

Für einen Berufseinsteiger kennst Du Dich erstaunlich gut mit Abfindungen aus....(kleiner Insider)

1) Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: wenn Du nichts spezielles mit Deinem Arbeitgeber vereinbart hast, gibt es hier keine Fahrtkostenerstattung.

Dies wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung gemacht. Belege sammeln lohnt sich hier nicht afaik, weil hier Pauschalen zum Tragen kommen.

2) Fahrtkosten bei einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz: im Wesentlichen siehe 1)

3) Fahrtkosten bei Dienstreisen: Quittungen für Unterkunft, öff. Verkehrsmittel, Tanken etc. zwecks Abrechnung mit Deinem Arbeitgeber

Langsam werden die 1000 Zeichen erreicht - guck doch bei Elster...

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
19.01.2012, 05:47 Uhr
 
DasHoernchen

Wenn es um die Berechnung bei der jährlichen Steuerabrechnung geht: Google hilft! Die Pauschale wird mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (hin und zurück) berechnet. Nicht in die Abrechnung fallen Krankheits- und Urlaubstage sowie Tage, die man nicht im Betrieb verbracht hat.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
19.01.2012, 08:44 Uhr
 
MaG666

@DasHoernchen: Nicht "hin und zurück"! Bei der Berechnung der Fahrtkostenpauschale darf nur die einfache Fahrtstrecke genommen werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
19.01.2012, 21:10 Uhr
 
Malte M-Punkt

Eine Fahrtkostenrückerstattung muss immer belegt werden. Das Finanzamt wird niemals einen aus der Luft gegriffenen Betrag sofort genehmigen. Man sollte also stets die Rechnungen von z. B. Reisekosten, welche durch Bus- oder Bahnfahrten entstehen, aufbehalten, dass man sie dem Finanzamt vorlegen soll. Alternativ kann man die Anzahl der Kilometer bis hin zur Arbeitsstelle auch einfach mit 30 Cent pro Kilometer angeben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.01.2012, 12:24 Uhr
 
j-jannicksz

man muss wenn man mit der bahn pendelt sich einen schein bei der DB holen mit der strecke also abfahrtspunkt und haltestelle des arbeitsplatzes und lässt diesen dann vom arbeitgeber absegnen .Beim Auto ist es wichtig ob man eine fahrgemeinschaft gebildet hat ist dies nicht der fall die tankbelege sammeln und zum arbeitgeber bringen dieser erstattet dann einen prozentualen anteil ,der arbeitgeber ist nicht verpflichtet dies zu zahlen !

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
29.01.2012, 00:06 Uhr
 
MietzeKatze

es kommt darauf an ob sie BAhn oder Auto fahren ,bei der bahn müssen sie sich an einem bahn schalter einen schein mit den jeweiligen bahnstationen austellen lassen und diese dann vom arbeitgeber absegnen lassen ,beim auto müssen sie die kassenbelege der tankstelle sammlen und diese dem arbeitgeber vorlegen dieser zahlt dann einen prozentsatz ,doch vorsicht ! der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ihnen fahrtkosten zu erstatten!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
29.01.2012, 00:24 Uhr
 
DasHoernchen

@MaG666: Das ist Blödsinn. Natürlich gilt das FÜR Hin- UND Rückweg. Sagt Dir WISO Sparbuch und auch diese Webseite: http://www.steuertipps.de/lexikon/k/kilometerpauschale

Bevor Du jemanden verbesserst, solltest Du Dich erst informieren.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
09.02.2012, 15:16 Uhr
 
MaG666

@DasHoernchen: Das bezieht sich doch nur auf Dienstfahrten. Wenn man einen Artikel verlinkt, sollte man erstmal lesen, was dort drin steht.

Du hast in deiner ersten Antwort ganz eindeutig den täglichen Arbeitsweg von zu Hause bis zur Arbeit angesprochen. Und die darauf enfallende Pendlerpauschale von 30 cent darf man eben nur den einfachen Weg in der Steuererklärung angeben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
09.02.2012, 16:38 Uhr
 
bifu70

Auch die Steuertipps sehen es so wie mein Vorredner es darlegt. Es sind zwei Paar Schuhe, ob ich die regelmäßigen Fahrten zur Arbeitsstelle Im Rahmen der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetze oder ob ich Fahrtkosten für dienstlich motivierte sonstige Fahrten, etwa im Rahmen einer Dienstreise, absetzen will. Letzteres darf ich übrigens nur dann tun, wenn ich die Kosten nicht von meinem Arbeitgeber erstattet bekomme. Ersetzt er mir die Fahrtkosten, hatte ich ja keinen Aufwand, den ich ansetzen könnte.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN