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Günter Sch...

Was muss ich beachten wenn ich einen Kriegsdienstverweigerungsantrag ausfülle, damit er nicht zurückgewiesen werden kann?


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ANTWORTEN (4)
10.02.2011, 19:44 Uhr
 
Highspeed

Nichts, die Wehrpflicht ist ausgesetzt, es gibt keinen Grund zu verweigern.

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10.02.2011, 23:42 Uhr
 
klese

Einen "Kriegsdienstverweigerungsantrag" gibt es nicht. Du kannst lediglich bei der Einberufung den "Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern" (was niemand zurückweisen kann) und stattdessen Zivildienst machen. Da der Wehrdienst sowieso auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde, ist eine solche schriftliche Erklärung zur Zeit tatsächlich nicht notwendig.

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12.02.2011, 21:30 Uhr
 
Benedikt B...

hallo, sofern ich mich jetzt nicht komplett irre ist es in der bundesrepublick völlig ausreichend wenn du gewissensgründe angibsst als grund. aus sicherheitsgründen solltest du dir jedoch vielleicht noch folgenden link anschauen: http://www.zivi-treff.de/Zivildienst/verweigerung_muster_2.html

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15.02.2011, 22:28 Uhr
 
Little.D

Ich kann zwar nicht verstehen, warum man den Dienst verweigern möchte, aber das ist ja jedem selbst überlassen. Ich würde wenn ich könnte, davon mal abgesehen, es gibt einen Paragraphen den du in den Verweigerungsantrag auf jeden Fall eintragen solltest, § 1 KDVG von 1984. Solltest du keinen Diesnt schieben müssen, geht es dann für dich in den Zivildienst.

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