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Tyler Schulte

Was muss ich bei der Kündigung einer Wohnung unbedingt beachten? Ich will nichts übersehen.


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ANTWORTEN (3)
24.10.2011, 15:05 Uhr
 
starmax

Fristgerecht laut Vetrag per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Übergabeprotokoll Termin festlegen. Kautionsfrage stellen. Wichtig: Alle Versorger (Telekom, Strom.Gasanieter etc.) benachrichtigen.

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26.10.2011, 18:47 Uhr
 
Erica Ludwig

Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen und sollte von deinem Vermieter auch schriftlich bestätigt werden. Ansonsten musst du dich nur nach den in deinem Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen halten und die Wohnung pünktlich verlassen.

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31.10.2011, 17:31 Uhr
 
Mathias Be...

die kündigung muss schriftlich erfolgen. je nach mietvertrag muss sie spätestens am dritten eines monats dem vermieter vorliegen. die genauen fristen legt das bgb und auch der mietvertrag fest. ansonsten brauchst du nichts weiter zu beachten. die kündigung kann formlos erfolgen.

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