. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
jonnyV

Was muss ich in einem Kündigungsschreiben eintragen, damit ich keine Fehler mache? Reicht es das Datum des letzten Arbeitstags anzugeben?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
05.02.2011, 19:49 Uhr
 
Highspeed

Guckst Du hier.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
 
05.02.2011, 23:08 Uhr
 
Bellicosa

Vielleicht finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen : http://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
06.02.2011, 16:10 Uhr
 
Benedikt B...

Soweit ich weiß, brauchst du den gar nicht eintragen. Der ergibt sich ja bei einem Arbeitsvertrag aus der gesetzlichen Kündigungsfrist. Solltest du fristlos kündigen wollen, musst du dieses natürlich explizit begründen können. Ansonsten solltest du dich in deinem Schreiben auf deinen Arbeitsvertrag beziehen und Datum und persönliche Unterschrift nicht vergessen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
08.02.2011, 03:48 Uhr
 
Walnussver...

Es muß eindeutig ause dem Schreiben hervorgehen, dass Du kündigst. Bitte unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Es muß das Datum des letzten Arbeitstages angegeben werden. Bsp: Hiermit kündige ich fristgerecht zum 28.02.2010. Vergiß nicht, Dir die Abgabe der Kündigung quittieren zu lassen oder schicke diese per Einschreiben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick