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Sophia Arnold

Was muss in eine Einverständniserklärung für Minderjährige rein? Reicht die Unterschrift der Eltern?


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ANTWORTEN (4)
28.04.2011, 19:34 Uhr
 
TKKG

Nein! Außer der Unterschrift der Eltern bedarf es noch eines Siegels vom Amtsarzt und des Daumenabdrucks des Bürgermeisters!

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29.04.2011, 17:23 Uhr
 
j.i.oel_1982

In eine Einverständniserklärung müssen der volle Name, Geburtsdatum und -ort und die aktuelle Anschrift vom Kind und vom Erziehungsberechtigten. Außerdem der genaue Anlass, mit dem sich der Erziehungsberechtigte einverstanden erklärt. Dann noch Ort, Datum und Unterschrift und fertig ist die Erklärung.

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01.05.2011, 20:02 Uhr
 
Waldemar S...

Also ich schreibe bei meiner Tochter immer noch kurz und knapp rein, mit was ich einverstanden bin. So zum Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich mein Einverständnis für ...!

Mit freundlichen Grüßen

------------------------

UNTERSCHRIFT

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02.05.2011, 21:29 Uhr
 
KittyCat

Die Erklarung muss sich auf ein bestimmtes Ereignis beziehen. Bei Veranstaltungen also Datum, Ort, Veranstaltungsart. Dann müssen Namen und Datum der Unterschrift dort stehen. Und es darf sich nur auf Sachen beziehen, die Eltern auch erlauben können. Tattoos bei 11jährigen gehen zum Beispiel nicht.

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