



Es kommt ganz darauf an, was in dem Kaufvertrag vermerkt wurde. Falls dort notariell vereinbart wurde, dass das Haus gekauft wird wie gesehen (wie das bei privaten Immobilienkäufen generell üblich ist), brauchst du nach dem Kauf kein Protokoll mehr. Wichtig ist immer vor einem Kauf die Immobilie auf etwaige Mängel (vorzugsweise von einem Sachverständigen) begutachten zu lassen.