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Johann Pfe...

Was muss unbedingt in einen Mahnbrief? Gibt es da Regeln?


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ANTWORTEN (7)
10.06.2011, 06:52 Uhr
 
Highspeed

Das ist ein bisher noch völlig ungelöstes Rätsel der Wissenschaft. Manche meine wilde Drohungen würden helfen, andere setzen auf Gedichte. Meist ist es aber ein schnöder Text, der einfach nur auf den fehlenden Zahlungseingang incl. der dazugehörigen Rechnungsdaten hinweist.

Rein rechtlich sind alle Varianten aber überflüssig.

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10.06.2011, 09:51 Uhr
 
shred

Erst einmal, was du überhaupt anmahnst, und dann noch einen Termin als Frist. Der Termin muss konkret sein (also nicht "schnellstmöglich", "in zwei Wochen" oder so). Ein freundlicher, aber nachdrücklicher Ton kann auch nicht schaden. Wie es weitergeht, wenn dein Schuldner diese Frist verstreichen lässt, klärst du besser mit einem Anwalt - ich bin keiner.

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10.06.2011, 14:23 Uhr
 
starmax

Man braucht gar keinen! Wenn die Rechnung ordentlich verfaßt war (mit Zahlungsziel und Rechtsfolgenandrohung) ist der Säumige automatische im Verzug - der Mahnbescheid kann per Gericht losdgeschickt werden.

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10.06.2011, 22:45 Uhr
 
Constantin...

Eine Mahnung muss in jedem Fall den genauen Säumnisbetrag und dessen Fälligkeit enthalten. Außerdem muss vermerkt werden ob es sich um ein erstes "Erinnerungsschreiben", oder bereits die erste oder zweite Mahnung handelt. Das Schreiben muss mit dem aktuellen Datum fixiert, unterzeichnet und unverzüglich abgesendet werden.

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11.06.2011, 09:55 Uhr
 
starmax

@Constantin - nur der erste Satz ist richtig. Alles andere ist überholter Stuß. Mach Dich doch mal richtig schlau!

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12.06.2011, 13:59 Uhr
 
Frank_stei...

An eine besondere Form ist die Mahnung nicht gebunden. Zwingend enthalten sollte sie den Betrag und das Datum, bis wann die Forderung beglichen werden muss. Auf Nummer Sicher gehst Du, wenn Du sie per Einschreiben mit Rückschein versendest. Der Inhalt ist abhängig von den Mahnstufen. Wir haben uns angewöhnt, gleich mit Fristen zu arbeiten.

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14.06.2011, 08:06 Uhr
 
Helena Vogel

Nein, gibt es nicht. Man braucht dabei keinerlei Formvorschriften beachten. Von der gesetzlichen Seite ist dabei nichts vorgeschrieben. Letztendlich sollte das Mahnschreiben aber dennoch zweifelsfrei ersichtlich machen, um welche Forderung es sich handelt. Zudem sollte ein konkreter spätester Zahlungstermin genannt werden, sprich: Es ist wichtig, Fristen zu setzen.

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