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Herr_Schrö...

Was muss von der Stadt genehmigt werden, was in Reihenhausgärten so gebaut wird?


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ANTWORTEN (3)
22.01.2012, 15:35 Uhr
 
MissSunshine

Der Bebauungsplan steht von vornherein in einer Reihenhaussiedlung fest. Nur das, was genehmigt ist, darf auch gebaut werden, wie zum Beispiel Carports und Garagen. Wenn man ein Gartenhäuschen aufstellen möchte, so muss man darauf achten, ob es einer Aufstellgenehmigung oder sogar einer Baugenehmigung bedarf. Die Aufstellgenehmigung ist erheblich einfacher und kostengünstiger bei der Gemeinde zu beantragen.

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31.01.2012, 22:21 Uhr
 
lukatoni

Das meiste, was gebaut werden darf, ist schon von vornherein im Bebauungsplan geregelt. Wenn man zum Beispiel ein Gartenhäuschen bauen möchte, so ist dies meist genehmigungsfrei. Es gibt die Ausnahme, dass ein Häuschen einer Aufstellgenehmigung bedarf. Diese Aufstellgenehmigung ist meistens längst nicht so schwer, teuer und zeitaufwändig zu beantragen, wie zum Beispiel eine Baugenehmigung.

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13.02.2012, 18:31 Uhr
 
THEDetlefMAN2

Generell muss jedwediger Erbau auf dem Grundstück angemeldet werden und benötigt eine Baugenehmigung.Ausgenommen davon sind nur kleine Schuppen,die man zum Beispiel im Baumarkt erwerben kann.Allerdings wenn sie hierfür ein Fundament aus Beton errichten wollen,so ist dies in manchen Gemeinden auch anmeldepflichtig.Da in jedem Bundesland andere Richtlinien anfallen,sollten sie sich mit einem kurzen Anruf beim zuständigen Amt ihrer Gemeinde nochmals kurz rückversichern.

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