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Heik34

Was passiert mit einem bereits gezahlten Anwaltshonorar bei einer Mandatskündigung? Wie bekomme ich mein Geld zurück?


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ANTWORTEN (4)
02.04.2011, 13:22 Uhr
 
bifu70

Was soll damit passieren? Wenn der Anwalt oder die Anwältin von dir beauftragt tätig geworden ist, steht ihm oder ihr das Honorar für die bereits geleistete Arbeit auch zu. Das ist nicht anders als wenn du den Maler bittest, deine Wohnung zu streichen und du auf halber Strecke überlegst, es doch lieber selber zu machen. Das entbindet dich ja auch nicht von deiner vertraglichen Verpflichtung, die vereinbarte und erbrachte Leistung zu entlohnen.

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02.04.2011, 15:16 Uhr
 
Heidang24

Dazu muss du eine Aufforderung stellen. Wenn sich der Anwalt verweigert - dann solltest du dir einen Anwalt suchen. Hat allerdings der Gekündigte seine Dienleistung schon erbracht, sich für das Geld verdient gemacht, bekommst du wohl nichts mehr zurück.

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03.04.2011, 15:01 Uhr
 
waalter246...

Hast du das Mandat gekündigt? Das wäre schon wichtig zu wissen. Wenn ja, kannst du, solltest du den Prozeß gewinnen einen Antrag auf Kostenfestsetzung beim zuständigen Gericht stellen, so dass die entstandenen Kosten des vorherigen Anwaltes auf mit beantragt werden können.

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05.04.2011, 09:15 Uhr
 
Andre Becker

Grüß Dich, meiner Meinung nach ist das so: Ein Anwalt stellt die Rechnung immer erst nach der geleisteten Tätigkeit aus und stellt sie dem Mandanten zu. Wenn Du ihm das Mandat entziehst, kann er zwar in Zukunft nicht mehr für die arbeiten, aber die bereits angefallenen Kosten musst Du ja begleichen.

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