



Das kommt drauf an, welche Versicherung(en) das Geschäft abgeschlossen hat!
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass man sich gegen einen Stromausfall versichern könnte...




Meiner Meinung nach hat jede Alarmanlage, die von Versicherungen zugelassen ist, für den Fall des Stromausfalls Notakkus, über die eine Alarmauslösung jederzeit gewährleistet ist. Versicherungen verlangen eine regelmäßige Wartung dieser Alarmanlage ( bei mir 4x im Jahr ) bei der jedesmal der Zustand dieser Akkus überprüft wird.




Da könntest du ja nichts für. Allerdings müsstest du das irgendwie nachweisen können. Bzw. wenn deine Versicherungen einen Gutachter vorbeischickt, kann er das feststellen / sollte es festellen können. Würde mir an deiner Stelle aber nicht all so viele Sorgen machen.




Falls in der Versicherungspolice eine Alarmanlage gefordert wird, dann ist die Versicherung in diesem Falle nicht verpflichtet zu zahlen. Allerdings könnte man versuchen, den Verursacher des Stromausfalls oder den Betreiber des Stromnetzes wegen des entstandenen Schadens haftbar zu machen.




Das kann nicht passieren, da die Alarmanlage zusätzlich mit einem starken Akku betrieben wird. Über dieses "Notstromaggregat" wird die Anlage ausreichend mit Strom versorgt und kann so einwandfrei arbeiten. Je nach Stärke hält der Akku die Leistung von 24 bis zu 48 Stunden.